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Jugendbildungs-Maßnahmen Jubi
Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung
Kontakt
Ressort Controlling und Zuschüsse
Sven Willers
Tel: +49 89 15702 427
jugendfoerderung@blsv.de
Informationen zur Beantragung einer Förderung:
- Um zukünftig eine gerechtere Mittelverteilung zu ermöglichen und hinsichtlich der Planung der Maßnahmen eine bestmögliche Sicherheit geben zu können, hat der Vorstand einige Maßnahmen für die Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen für das kommende Kontingentjahr 2024/2025 (gültig für Maßnahmen ab dem 01.05.2024) beschlossen.Bitte beachten Sie die überarbeiteten Dokumente (Merkblatt und Arbeitshilfe) und nutzen Sie für Maßnahmen ab dem 01.05.2024 ausschließlich das aktuell gültige Antragsformular.
- BSJ-Merkblatt Jubi (das Wichtigste in Kurzform)
- BSJ-Arbeitshilfe Jubi (ausführliche Hilfestellung für die BSJ-Untergliederungen)
- Jubi-AEJ Programmhelfer der BSJ
- Rahmenrichtlinien Jubi
- Fachliche Anforderungen zur Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit (JBM bzw. “Jubi”) und von JBM mit größerem Teilnehmendenkreis (JBM gr. TNK)
- Antragsformular Jubi inklusive der Antragsbeschreibung und für Sportvereine und Sportfachverbände auch mit Weiterleitungsvertrag.
- Vorlage einer Ausschreibung inklusive der erforderlichen Bild-Marken und dem Hinweis auf die finanzielle Förderung! (01.10.2020)
- wichtiger Hinweis zum Thema „Wort-Bildmarke“