FWD – Über Uns

#WIRFÜREUERENGAGEMENT

Seit über 20 Jahren bietet die Bayerische Sportjugend den Freiwilligendienst im Sport in Bayern als Bildungs- und Orientierungsjahr für engagierte (junge) Menschen an. Seitdem haben insgesamt über 6200 Freiwillige unsere Sportvereine, Fachverbände und andere Einrichtungen in ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erfolgreich unterstützt.

Kontakt

Freiwilligendienste im Sport
Tel.: 089 / 15702-452
E-Mail: freiwilligendienste@blsv.de
Servicezeiten:
09:00 – 12:00 Uhr  (Mo - Fr)
14:00 – 16:00 Uhr  (Mo - Do)

Dienstmodelle

Die Bayerische Sportjugend bietet für den Freiwilligendienst im Sport (FWD) verschiedene Dienstmodelle an. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) unterscheiden sich dabei hauptsächlich im Alter der Freiwilligen und in der Vielfalt und Flexibilität der Tätigkeiten.

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Ein FSJ muss bis zum 27. Geburtstag vollendet sein und die Freiwilligen arbeiten zum großen Teil in der Kinder- und Jugendarbeit.

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Beim BFD spielt das Alter keine Rolle und auch die Tätigkeitsfelder der Freiwilligen können weiter gefasst werden.

BFD Im Spitzensport

Der BFD im Spitzensport ermöglicht es Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern den Freiwilligendienst im Sport mit ihrer Sportkarriere zu kombinieren.

FWD Sport im Ganztag

Der FWD Sport im Ganztag ist im FSJ und BFD möglich und bietet durch eine Schulkooperation für Einsatzstellen eine gute Möglichkeit zur Refinanzierung und für Freiwillige die Chance Erfahrungen im Schulbereich zu sammeln.

FWD In Teilzeit

Der FWD in Teilzeit ist im BFD ab 27 Jahren möglich. Im FSJ müssen dafür besondere Umstände vorliegen. Hier entscheidet der Einzelfall.

FWD for incoming

For all people who come from abroad and would like to do a Voluntary Social Service in sports in Bavaria.

Das Freiwillige Soziale Jahr muss bis zum 27. Geburtstag vollendet sein und man arbeitet zum großen Teil in der Kinder- und Jugendarbeit.

Voraussetzungen Freiwillige:

  • Erfüllung der Vollschulzeitpflicht
  • max. 26 Jahre (für Ü26 ist der BFD möglich)


Rahmenbedingungen:

  • Starttermin immer Ende August
  • Vertragsdauer in der Regel 12 Monate (6-18 Monate möglich)
  • Einsatzzeit pro Woche 38,5 Stunden
  • Mind. 50% der Einsatzzeit ist die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • monatliches Taschengeld
  • 26 Urlaubstage bei einem 12-monatigen Freiwilligendienst
  • 25 Seminar- und Bildungstage bei einem 12- monatigen Freiwilligendienst
  • Möglichkeit zur Erlangung einer Übungsleiter-C, Vereinsmanager-C oder Fachübungsleiterlizenz
  • Sozialversicherungsbeitrag wird übernommen
  • Weiterzahlung des Kindergeldes bei Kindergeldberechtigung
  • Möglichkeit zur Anrechnung als Wartesemester bei Universitäten und Hochschulen
  • Erhalt eines Freiwilligendienst-Ausweises für Vergünstigungen
  • Erhalt eines Abschlusszeugnisses und einer Teilnahmebestätigung

Ein Bundesfreiwilligendienst ist in jedem Alter möglich und auch die Tätigkeitsfelder können weiter gefasst werden.

Voraussetzungen Freiwillige:

  • Erfüllung der Vollschulzeitpflicht
  • Keine Altersbeschränkung
  • Für Ü27 in Teilzeit (20,1 Stunden) und mit einer geringeren Anzahl an Pflichtbildungstagen möglich


Rahmenbedingungen:

  • Starttermin ist jährlich der 01. September (Einstieg zu jedem 1. und 15. eines Monats möglich sofern noch freie Stellen vorhanden sind)
  • Vertragsdauer kann flexibel zwischen 6 und 18 Monaten gewählt werden
  • Einsatzzeit pro Woche 38,5 Stunden
  • monatliches Taschengeld
  • 26 Urlaubstage bei einem 12 – monatigen Dienst
  • 25 Seminar- und Bildungstage (Link zur Unterseite Freiwilligendienste / Seminar&bildungstage FWD) bei einem 12-monatigen Dienst davon ein „Politisches Seminar“.
  • Möglichkeit zur Erlangung einer Übungsleiter-C, Vereinsmanager-C oder Fachübungsleiterlizenz
  • Sozialversicherungsbeitrag wird übernommen
  • Weiterzahlung des Kindergeldes bei Kindergeldberechtigung
  • Möglichkeit zur Anrechnung als Wartesemester bei Universitäten und Hochschulen
  • Erhalt eines Freiwilligendienst-Ausweises für Vergünstigungen
  • Erhalt eines Abschlusszeugnisses und einer Teilnahmebestätigung


Wichtig für Einsatzstellen:

  • Flexiblere Vertragslaufzeiten als im FSJ
  • Dienst ist mit integrierter Übungsleiter-C-Ausbildung Breitensport oder ohne möglich
  • Kooperationen generell möglich, aber keine Kooperationen mit anderen Vereinen erlaubt
  • Aus verwaltungstechnischen Gründen, bitte eine Vorlaufzeit von 4-6 Wochen vor Dienstbeginn einplanen

Leistungssportlerinnen und Leistungssportler haben es nicht immer leicht, einen Freiwilligendienst mit den zeitlich intensiven Trainingszeiten und Wettkampfterminen zu verbinden. Der BFD im Spitzensport bietet genau diese Möglichkeit.

Voraussetzungen Freiwillige:

  • Teil der Nationalmannschaft (Olympia-, Perspektiv-, Teamsport-, Ergänzungs-, Nachwuchskader 1, Nationalteam World Games Sportarten) oder
  • aussichtsreiche Anwärterinnen und Anwärter (Nachwuchskader 2)
  • sowie Stammspielerinnen und Stammspieler von Bundesligamannschaften
  • Eine Bestätigung (Anerkennungsformular Spitzensportler*in) durch den Trainer muss vorliegen

Rahmenbedingungen:

  • entsprechend den Rahmenbedingungen des BFD.
  • Ausnahme: persönliches Training und Wettkämpfe finden in Absprache mit der Einsatzstelle im Rahmen der Arbeitszeit statt.
  • ABER: Es gibt keine Sonderbehandlung bei Bildungstagen, hier gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen Freiwilligen auch.
  • geltende Regelungen BFD im Spitzensport

Wichtig für Einsatzstellen:

  • Ein BFD im Spitzensport ist in jeder BFD-Einsatzstelle möglich
  • Der BFD im Spitzensport ist eine gute Fördermöglichkeit für Nachwuchstalente

 

BFD IM SPITZENSPORT –  IMAGEFILM

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Mit dem Modell „FWD Sport im Ganztag“ fördert die BSJ die Zusammenarbeit von Sportvereinen und Schulen mit staatlich anerkannten Ganztagsangeboten (OGTS, GGTS). Sportvereine erhalten im Rahmen von Kooperationen eine 95%-Refinanzierung des Einsatzstellenbeitrages aus dem Ganztagsbudget der Partnerschule, Zugang zu Schulsportanlagen sowie die Chance, neue Vereinsmitglieder zu gewinnen.

Voraussetzungen Freiwillige:

  • mind. 18 Jahre alt
  • Ausbildung zur Übungsleitung (kann in den ersten drei Wochen im FWD erworben werden)

Voraussetzungen Einsatzstelle:

  • Kooperation mit einer Kooperationsschule mit staatlich anerkanntem Ganztagsangebot (OGTS, GGTS)
  • Kooperationsvertrag ist erhältlich bei der zuständigen Bezirksregierung
    Rahmenbedingungen:
  • im FSJ und im BFD möglich
  • Dienstbeginn: Ende August
  • Dienstende: Ende Juli des Folgejahres
  • 38,5 Wochenstunden (keine Teilzeit möglich!)
  • Aufteilung der Einsatzzeit nach 70/30
    o ca. 27 Std. an der Schule (70%)
    o ca. 11,5 Std. im Verein (30%)
  • Aufteilung der Kosten
    o 95% des Einsatzstellenbeitrags kommen aus dem Ganztagsbudget der Schule
    o 5% des Einsatzstellenbeitrags zzgl. Bildungskosten trägt die Einsatzstelle
  • verpflichtende Übungsleiter-C-Ausbildung Breitensport zu Beginn des Dienstes organisiert durch die Freiwilligendienste

Wichtig für Einsatzstellen:

    • Refinanzierung: ca. 5% der Kosten bei 30% der Einsatzzeit
    • Kooperationsvertrag mit anerkannter Ganztagsschule muss (selbständig) geschlossen werden. Die Ganztagsschule muss genug Budget für die Kooperation haben.

Voraussetzungen Freiwillige:

  • Über 27-Jährige können den BFD ohne besondere Voraussetzungen in Teilzeit mit mind. 20,1 Wochenarbeitsstunden antreten.
  • Für Freiwillige bis 27 Jahre ist ein FWD in Teilzeit nur unter besonderen Bedingungen mit entsprechenden Nachweisen möglich:
  • Die/Der Freiwillige hat ein Kind oder Angehörige zu betreuen
  • Die/Der Freiwillige ist gesundheitlich beeinträchtigt
  • Die/Der Freiwillige nimmt parallel zum Freiwilligendienst Bildungs- und Qualifizierungsangebote wahr, einschließlich der Teilnahme an einem Integrationskurs nach dem Aufenthaltsgesetz
  • Die/Der Freiwillige kann aus vergleichbar schwerwiegenden Gründen keinen Vollzeit Freiwilligendienst leisten

Rahmenbedingungen:  Grundsätzlich siehe FSJ und BFD aber…

  • Angepasstes Taschengeld
  • Anteilig weniger Bildungstage
  • Ggf. anteilig weniger Urlaubstage
  • Geringerer Einsatzstellenbeitrag

Wichtig für Einsatzstellen:

  • Der Teilzeitwunsch muss insbesondere bei U27-Freiwilligen bitte rechtzeitig der BSJ gemeldet werden, um den entsprechenden Anspruch zu prüfen.

Auch Menschen aus dem Ausland können ihr FWD-Jahr im Sport in Bayern sowohl im FSJ als auch im BFD absolvieren.

Voraussetzungen Freiwillige:

  • FW muss über eine Aufenthaltserlaubnis (z.B. nationales Visum) in Deutschland verfügen.
  • FW sollte die deutsche Sprache mit dem Sprachniveau B2 beherrschen.


Aufenthaltserlaubnis/Visum:

Freiwillige aus dem Ausland benötigen meistens für ein FWD in Deutschland entweder ein nationales Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Das hängt von Ihrem Herkunftsland ab.

Visum ja oder nein – Mache hier den Check

Wichtig:

  1. Das nationale Visum muss vor der Einreise nach Deutschland beantragt werden.
  2. Für die Beantragung eines nationalen Visums sollten mindestens 3 Monate eingeplant werden. Informationen zum Ablauf sind auf der Homepage der deutschen Botschaft des Herkunftslandes zu finden.
  3. Bereits bei Beantragung des nationalen Visums muss ein Vertrag mit einem Arbeitgeber (Einsatzstelle) in Deutschland vorliegen
  4. Es ist wichtig, dass die Freiwilligen nachweisen können, wie sie ihren Lebensunterhalt in Deutschland bestreiten – dies ist mit dem monatlichen Taschengeld aus dem FWD in der Regel nicht möglich. Nationale Visa werden daher generell nur ausgestellt, wenn
    die Einsatzstelle unterstützt (mit Stellung einer Unterkunft und/oder Verpflegung und/oder der Zahlung von mehr Taschengeld) oder
  5. die Freiwilligen nachweisen können, dass sie z.B. bei Verwandten/ Freunden eine Wohngelegenheit haben.

Wichtig für Einsatzstellen:

  • Nehmen Sie rechtzeitig (wir empfehlen mind. 5 Monate vor Dienstbeginn) mit uns Kontakt auf.
  • Erkundigen Sie sich hier welche Aufenthaltsgenehmigung ihre/ihr Freiwillige(r) benötigt und wie die Beantragung funktioniert.
  • Bitte beachten: Wenn Sie als Einsatzstelle eine Unterkunft und/oder Verpflegung stellen möchten oder eine entsprechende Ersatzzahlung bzw. ein höheres Taschengeld auszahlen möchten, fallen neben diesen Kosten zusätzlich auch höhere Sozialabgaben an. Zudem müssen diese Extraleistungen im Vertrag angegeben werden.

weitere Informationen

People from abroad can also complete a Voluntary Social Service (FWD) in sports with us in Bavaria.

Requirements:

  • you must have a national residence permit (e.g. visa) in Germany.
  • you should have a good command of the German language with the language level B2.


residence permit/visa:

Volunteers from abroad mostly need either a national visa or a residence permit for a FWD in Germany. This depends on your country of origin.

Visa yes or no – Do the check here.

Important:

  1. national visa must be applied for before entering Germany.
  2. at least 3 months should be planned for the application of a national visa. Information about the procedure can be found on the homepage of the German embassy of the country of origin.
  3. already at the time of applying for the national visa, a contract with an employer (assignment site) in Germany must be available
  4. it is important that volunteers can prove how they will support themselves in Germany – this is usually not possible with the monthly pocket money from the Voluntary Social Service. Therefore, national visas are generally only issued if
  5. the assignement location supports (by providing accommodation and/or meals and/or paying more pocket money) or
    the volunteers can prove that they have a place to stay, e.g. with relatives/friends.


Important for assignment sites:

  • Contact us in good time (we recommend at least 5 months before the start of the service).
  • Find out here which residence permit your volunteer needs and how the application works.
  • Please note: If you as an assignment location would like to provide accommodation and/or meals or pay a corresponding substitute payment or higher pocket money, higher social security contributions will also be incurred in addition to these costs. In addition, these extra benefits must be specified in the contract.

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