För­de­rung — Jubi

Jugend­bil­dungs-Maß­nah­men Jubi

För­de­rung von Jugend­bil­dungs­maß­nah­men in der Jugend­ar­beit aus Mit­teln des Kin­der- und Jugend­pro­gramms der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung

Kon­takt

Res­sort Con­trol­ling und Zuschüsse
Sven Wil­lers
Tel: +49 89 15702 427
jugendfoerderung@​blsv.​de

Infor­ma­tio­nen zur Bean­tra­gung einer För­de­rung:

Der Frei­staat Bay­ern unter­stützt das ehren­amt­li­che Enga­ge­ment von Jugend­lei­te­rin­nen und Jugend­lei­tern mit dem Jugend­ar­beit­frei­stel­lungs­ge­setz. Danach kann man

  • für ehren­amt­li­che Tätig­keit bei Ange­bo­ten der Jugend­ar­beit im Sinne des § 11 des Ach­ten Buches Sozi­al­ge­setz­buch

und

  • zur Teil­nahme an Tagun­gen und Ver­an­stal­tun­gen, die der Aus- und Fort­bil­dung für ent­spre­chende Tätig­kei­ten die­nen,
    von der Arbeit frei­ge­stellt wer­den.
      

Der Antrag muss min­des­tens vier Wochen vor dem bean­trag­ten Zeit­raum beim Arbeit­ge­ber ein­ge­gan­gen sein. Bitte set­zen Sie sich mit der Jugend­or­ga­ni­sa­tion in Ver­bin­dung, die die Maß­nahme anbie­tet. Sie stellt den Antrag.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen dazu beim Baye­ri­schen Jugend­ring.