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Jugendbildungs-Maßnahmen Jubi
Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung
Ressort Controlling und Zuschüsse
Sven Willers
Tel: +49 89 15702 427
jugendfoerderung@blsv.de
Informationen zur Beantragung einer Förderung:
- Der BSJ Vorstand hat für das Kontingentjahr 2023–2024 beschlossen, alle Anträge zur Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen (außer BSJ-Gliederungen) nur in Höhe von 50% der maximal möglichen Zuwendung, zeitnah nach Eingang und Bearbeitung zu fördern. Am Ende des Kontingentjahres erfolgt dann ggf. noch eine Restzahlung.
- Im abgelaufenen Kontingentjahr 2022–2023 konnten auf Grund des außergewöhnlich gestiegenen Kostenvolumens der einzelnen Maßnahmen nicht bis zum Ende des Kontingentjahres alle Maßnahmen im vollen Umfang gefördert werden. Gemäß Beschlüssen des Vorstands im Januar und April mussten die Zuwendungen leider für alle Anträge (außer BSJ Gliederungen) – bis zuletzt auf eine Höhe von 36 % der maximalen Zuwendung – gekürzt werden.
- BSJ-Merkblatt Jubi (das Wichtigste in Kurzform)
- BSJ-Arbeitshilfe Jubi (ausführliche Hilfestellung für die BSJ-Untergliederungen)
- Jubi-AEJ Programmhelfer der BSJ
- Rahmenrichtlinien Jubi
- Fachliche Anforderungen zur Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit (JBM bzw. “Jubi”) und von JBM mit größerem Teilnehmendenkreis (JBM gr. TNK)
- Antragsformular Jubi inklusive der Antragsbeschreibung und für Sportvereine und Sportfachverbände auch mit Weiterleitungsvertrag.
- Informationen zum Versicherungsschutz
- Vorlage einer Ausschreibung inklusive der erforderlichen Bild-Marken und dem Hinweis auf die finanzielle Förderung! (01.10.2020)
- wichtiger Hinweis zum Thema „Wort-Bildmarke“
Der Freistaat Bayern unterstützt das ehrenamtliche Engagement von Jugendleiterinnen und Jugendleitern mit dem Jugendarbeitfreistellungsgesetz. Danach kann man
- für ehrenamtliche Tätigkeit bei Angeboten der Jugendarbeit im Sinne des § 11 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
und
- zur Teilnahme an Tagungen und Veranstaltungen, die der Aus- und Fortbildung für entsprechende Tätigkeiten dienen,
von der Arbeit freigestellt werden.
Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor dem beantragten Zeitraum beim Arbeitgeber eingegangen sein. Bitte setzen Sie sich mit der Jugendorganisation in Verbindung, die die Maßnahme anbietet. Sie stellt den Antrag.
Weitere Informationen dazu beim Bayerischen Jugendring.