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För­de­rung — Jubi

Jugend­bil­dungs-Maß­nah­men Jubi

För­de­rung von Jugend­bil­dungs­maß­nah­men in der Jugend­ar­beit aus Mit­teln des Kin­der- und Jugend­pro­gramms der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung

Kon­takt

Res­sort Con­trol­ling und Zuschüsse
Sven Wil­lers
Tel: +49 89 15702 427
jugendfoerderung@​blsv.​de

Infor­ma­tio­nen zur Bean­tra­gung einer För­de­rung:

Infor­ma­tio­nen zur Bean­tra­gung einer För­de­rung:

   

VOR­ANMEL­DUNG EINER JUBI-MAß­NAHME:

Mit fol­gen­dem For­mu­lar kön­nen Sie eine Vor­anmel­dung zu einer Jubi-Maß­nahme im Kon­tin­gent­jahr 2024/2025 bei uns ein­rei­chen.
Bitte fül­len Sie das For­mu­lar aus und kli­cken Sie ganz unten auf “Daten sen­den”. Sie erhal­ten anschlie­ßend eine Bestä­ti­gungs-E-Mail.
(Mit * gekenn­zeich­nete Fel­der sind Pflicht­fel­der.)

Daten des Antrag­stel­lers

Jugend­lei­tung des Ver­ei­nes / Krei­ses / Bezirks / Fach­ver­bands
Post­leit­zahl des Antrag­stel­lers

Daten der Maß­nahme

Der Ort der Maß­nahme soll grund­sätz­lich in Bay­ern sein – Aus­nah­men sind mög­lich. Bitte sen­den Sie dazu eine schrift­li­che Begrün­dung per Mail an jugendfoerderung@​blsv.​de, wes­halb die Maß­nahme außer­halb Bay­erns statt­fin­den soll.

Abhän­gig vom geplan­ten Pro­gramm: för­der­fä­hige Tage sind ent­we­der die Dauer in Kalen­der­ta­gen oder ein Tag weni­ger, wenn An- und Abrei­se­tag als ein Tag zusam­men gezählt wer­den (vgl. Punkt 3.7 der BSJ-Arbeits­hilfe Jubi).

Finan­zie­rungs­plan

Geplante Ein­nah­men (in €)

Falls nicht zutref­fend, bitte “0” ein­tra­gen.
Falls nicht zutref­fend, bitte “0” ein­tra­gen.
Falls nicht zutref­fend, bitte “0” ein­tra­gen.

Geplante Aus­ga­ben (in €)

Falls nicht zutref­fend, bitte “0” ein­tra­gen.
Falls nicht zutref­fend, bitte “0” ein­tra­gen.
Falls nicht zutref­fend, bitte “0” ein­tra­gen.
Falls nicht zutref­fend, bitte “0” ein­tra­gen.
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Falls nicht zutref­fend, bitte “0” ein­tra­gen.
Falls nicht zutref­fend, bitte “0” ein­tra­gen.

Höhe der Zuwen­dung: Die Zuwen­dung beträgt bis zu 70 % der zuwen­dungs­fä­hi­gen und ange­mes­se­nen Aus­ga­ben. Die Zuwen­dung darf den Fehl­be­trag nicht über­schrei­ten. Die Zuwen­dung ist begrenzt auf einen maxi­mal mög­li­chen Tages­satz von 25,00 € pro för­der­fä­hi­gen Tag pro Teil­neh­men­den.
Bitte beach­ten Sie, dass es sich bei die­ser Vor­anmel­dung um keine ver­bind­li­che För­der­zu­sage han­delt. Über die finale För­de­rung kann erst nach Ein­rei­chung des fina­len Antrags nach Durch­füh­rung der Maß­nahme ent­schie­den wer­den.


Der Frei­staat Bay­ern unter­stützt das ehren­amt­li­che Enga­ge­ment von Jugend­lei­te­rin­nen und Jugend­lei­tern mit dem Jugend­ar­beit­frei­stel­lungs­ge­setz. Danach kann man

  • für ehren­amt­li­che Tätig­keit bei Ange­bo­ten der Jugend­ar­beit im Sinne des § 11 des Ach­ten Buches Sozi­al­ge­setz­buch

und

  • zur Teil­nahme an Tagun­gen und Ver­an­stal­tun­gen, die der Aus- und Fort­bil­dung für ent­spre­chende Tätig­kei­ten die­nen,
    von der Arbeit frei­ge­stellt wer­den.
      

Der Antrag muss min­des­tens vier Wochen vor dem bean­trag­ten Zeit­raum beim Arbeit­ge­ber ein­ge­gan­gen sein. Bitte set­zen Sie sich mit der Jugend­or­ga­ni­sa­tion in Ver­bin­dung, die die Maß­nahme anbie­tet. Sie stellt den Antrag.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen dazu beim Baye­ri­schen Jugend­ring.