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Jugendbildungs-Maßnahmen Jubi
Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung
Ressort Controlling und Zuschüsse
Sven Willers
Tel: +49 89 15702 427
jugendfoerderung@blsv.de
Informationen zur Beantragung einer Förderung:
- Der BSJ Vorstand hat für das Kontingentjahr 2023–2024 beschlossen, alle Anträge zur Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen (außer BSJ-Gliederungen) nur in Höhe von der Hälfte der maximal möglichen Zuwendung, zeitnah nach Eingang und Bearbeitung zu fördern. Die maximal mögliche Zuwendung beträgt weiterhin gemäß den Richtlinien bis zu 70 % der zuwendungsfähigen und angemessenen Ausgaben und darf dabei den Fehlbetrag nicht überschreiten. Von diesem Betrag der maximal möglichen Zuwendung wird die Hälfte zeitnah nach Eingang und Bearbeitung ausbezahlt. Am Ende des Kontingentjahres erfolgt dann ggf. noch eine Restzahlung.
Weitere Details sind in den Berechnungsbeispielen zu finden. - Im abgelaufenen Kontingentjahr 2022–2023 konnten auf Grund des außergewöhnlich gestiegenen Kostenvolumens der einzelnen Maßnahmen nicht bis zum Ende des Kontingentjahres alle Maßnahmen im vollen Umfang gefördert werden. Gemäß Beschlüssen des Vorstands im Januar und April mussten die Zuwendungen leider für alle Anträge (außer BSJ Gliederungen) – bis zuletzt auf eine Höhe von 35 % der maximalen Zuwendung – gekürzt werden.
Nach Beschluss des Vorstands im Oktober wurde eine Aufstockung der Förderung für das Kontingentjahr 2022/23 auf 70% der maximalen Zuwendung aus Eigenmitteln und Rücklagen der BSJ und der BSJ-Bezirke in Zusammenarbeit mit den BLSV-Bezirken festgelegt. Genauere Informationen sind hier zu finden. - BSJ-Merkblatt Jubi (das Wichtigste in Kurzform)
- BSJ-Arbeitshilfe Jubi (ausführliche Hilfestellung für die BSJ-Untergliederungen)
- Jubi-AEJ Programmhelfer der BSJ
- Rahmenrichtlinien Jubi
- Fachliche Anforderungen zur Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit (JBM bzw. “Jubi”) und von JBM mit größerem Teilnehmendenkreis (JBM gr. TNK)
- Antragsformular Jubi inklusive der Antragsbeschreibung und für Sportvereine und Sportfachverbände auch mit Weiterleitungsvertrag.
- Informationen zum Versicherungsschutz
- Vorlage einer Ausschreibung inklusive der erforderlichen Bild-Marken und dem Hinweis auf die finanzielle Förderung! (01.10.2020)
- wichtiger Hinweis zum Thema „Wort-Bildmarke“
Informationen zur Beantragung einer Förderung:
- Um zukünftig eine gerechtere Mittelverteilung zu ermöglichen und hinsichtlich der Planung der Maßnahmen eine bestmögliche Sicherheit geben zu können, hat der Vorstand einige Maßnahmen für die Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen für das kommende Kontingentjahr 2024/2025 (gültig für Maßnahmen ab dem 01.05.2024) beschlossen.Bitte beachten Sie die überarbeiteten Dokumente (Merkblatt und Arbeitshilfe) und nutzen Sie für Maßnahmen ab dem 01.05.2024 ausschließlich das aktuell gültige Antragsformular.
- BSJ-Merkblatt Jubi (das Wichtigste in Kurzform)
- BSJ-Arbeitshilfe Jubi (ausführliche Hilfestellung für die BSJ-Untergliederungen)
- Jubi-AEJ Programmhelfer der BSJ
- Rahmenrichtlinien Jubi
- Fachliche Anforderungen zur Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit (JBM bzw. “Jubi”) und von JBM mit größerem Teilnehmendenkreis (JBM gr. TNK)
- Antragsformular Jubi inklusive der Antragsbeschreibung und für Sportvereine und Sportfachverbände auch mit Weiterleitungsvertrag.
- Informationen zum Versicherungsschutz
- Vorlage einer Ausschreibung inklusive der erforderlichen Bild-Marken und dem Hinweis auf die finanzielle Förderung! (01.10.2020)
- wichtiger Hinweis zum Thema „Wort-Bildmarke“
Der Freistaat Bayern unterstützt das ehrenamtliche Engagement von Jugendleiterinnen und Jugendleitern mit dem Jugendarbeitfreistellungsgesetz. Danach kann man
- für ehrenamtliche Tätigkeit bei Angeboten der Jugendarbeit im Sinne des § 11 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
und
- zur Teilnahme an Tagungen und Veranstaltungen, die der Aus- und Fortbildung für entsprechende Tätigkeiten dienen,
von der Arbeit freigestellt werden.
Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor dem beantragten Zeitraum beim Arbeitgeber eingegangen sein. Bitte setzen Sie sich mit der Jugendorganisation in Verbindung, die die Maßnahme anbietet. Sie stellt den Antrag.
Weitere Informationen dazu beim Bayerischen Jugendring.