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Jugendbildungs-Maßnahmen Jubi
Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung
Kontakt
Ressort Controlling und Zuschüsse
Sven Willers
Tel: +49 89 15702 427
jugendfoerderung@blsv.de
Das Kontingent für Maßnahmen im Jahr 2026 ist ausgeschöpft.
Informationen zur Beantragung einer Förderung:
- Um eine gerechtere Mittelverteilung zu ermöglichen und hinsichtlich der Planung der Maßnahmen eine bestmögliche Sicherheit geben zu können, hat der Vorstand einige Maßnahmen für die Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen beschlossen. Bitte beachten Sie die überarbeiteten Dokumente (Merkblatt und Arbeitshilfe) und nutzen Sie ausschließlich das aktuell gültige Antragsformular.
- BSJ-Merkblatt Jubi (das Wichtigste in Kurzform)
- BSJ-Arbeitshilfe Jubi (ausführliche Hilfestellung für die BSJ-Untergliederungen)
- Jubi-AEJ Programmhelfer der BSJ
- Rahmenrichtlinien Jubi
- Fachliche Anforderungen zur Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit (JBM bzw. “Jubi”) und von JBM mit größerem Teilnehmendenkreis (JBM gr. TNK)
- Antragsformular Jubi inklusive der Antragsbeschreibung und für Sportvereine und Sportfachverbände auch mit Weiterleitungsvertrag.
- Vorlage einer Ausschreibung inklusive der erforderlichen Bild-Marken und dem Hinweis auf die finanzielle Förderung! (01.10.2020)
- wichtiger Hinweis zum Thema „Wort-Bildmarke“
WICHTIG:
Durch die bisher angemeldeten Maßnahmen ist das Kontingent vollständig ausgeschöpft. Alle weiteren Anmeldungen können nach aktuellem Stand nicht bei der Förderung berücksichtigt werden und werden auf eine Warteliste aufgenommen. Diese Maßnahmen können nur bezuschusst werden, sofern die BSJ ein höheres Gesamtkontingent erhält oder an anderer Stelle Mittel frei werden.