Förderung - Jubi
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Jugendbildungs-Maßnahmen Jubi
Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung
Kontakt
Geschäftsfeld Öffentliche Mittel
Uwe Biermann
Tel.: 089 / 15702-427
E-Mail: uwe.biermann@blsv.de
Informationen zur Beantragung einer Förderung:
- Der BSJ Vorstand hat für das Kontingentjahr 2023-2024 beschlossen, alle Anträge zur Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen (außer BSJ Gliederungen) nur in Höhe von 50% der maximal möglichen Zuwendung, zeitnah nach Eingang und Bearbeitung zu fördern. Am Ende des Kontingentjahres erfolgt dann ggf. noch eine Restzahlung.
- BSJ-Merkblatt Jubi (das Wichtigste in Kurzform)
- BSJ-Arbeitshilfe Jubi (ausführliche Hilfestellung für die BSJ-Untergliederungen)
- Jubi-AEJ Programmhelfer der BSJ
- Rahmenrichtlinien Jubi
- Fachliche Anforderungen zur Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit (JBM bzw. „Jubi“) und von JBM mit größerem Teilnehmendenkreis (JBM gr. TNK)
- Antragsformular Jubi als Excel-Datei inklusive der Antragsbeschreibung und für Sportvereine und Sportfachverbände auch mit Weiterleitungsvertrag – und als pdf-Datei (Stand 15.04.2023)
- Informationen zum Versicherungsschutz
- Vorlage einer Ausschreibung inklusive der erforderlichen Bild-Marken und dem Hinweis auf die finanzielle Förderung! (01.10.2020)
- wichtiger Hinweis zum Thema „Wort-Bildmarke“