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Prä­ven­tion sexua­li­sier­ter Gewalt — PsG

Schutz von Kin­dern und Jugend­li­chen im Sport

Hier erfah­ren Sie die Bedeu­tung der Prä­ven­tion sexua­li­sier­ter Gewalt und wie sie aktiv im Sport gestal­tet wer­den kann.

Kon­takt

Prä­ven­tion sexua­li­sier­ter Gewalt — PsG
Tel.: 089 / 15702–555
E‑Mail: psg@​blsv.​de

Zur Prä­ven­tion sexua­li­sier­ter Gewalt gehö­ren alle Maß­nah­men, die sexua­li­sierte Gewalt im orga­ni­sier­ten Sport gar nicht erst ent­ste­hen las­sen und die eine Kul­tur der Auf­merk­sam­keit und des Hin­se­hens schaf­fen. Sport­ver­eine und Sport­ver­bände sind daher in der Ver­ant­wor­tung, Schutz­ele­mente zu ent­wi­ckeln und umzu­set­zen, um mit ange­pass­ten Struk­tu­ren und sen­si­bi­li­sier­ten Mit­ar­bei­ten­den einen gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Bei­trag zum Kin­des­wohl zu leis­ten.

Die Baye­ri­sche Sport­ju­gend (BSJ) hat sich 2003 expli­zit gegen sexua­li­sierte Gewalt aus­ge­spro­chen und damit gezeigt, dass das Wohl­be­fin­den der Kin­der und Jugend­li­chen im Sport ihr sehr am Her­zen liegt. Seit­dem macht sich die BSJ zur Auf­gabe…

  • das Thema zu ent­ta­bui­sie­ren
  • PsG in der BSJ, im BLSV und ihren Mit­glieds­or­ga­ni­sa­tio­nen zu ver­an­kern und wei­ter­zu­ent­wi­ckeln
  • Prä­ven­ti­ons­ar­beit zu leis­ten und zu unter­stüt­zen
  • Mit­ar­bei­tende im Sport zu sen­si­bi­li­sie­ren und zu qua­li­fi­zie­ren.

Jede ein­zelne Schutz­maß­nahme ist ein vor­beu­gen­der Bau­stein, der hilft den Schutz vor sexua­li­sier­ter Gewalt zu erhö­hen. Meh­rere und mit­ein­an­der ver­knüpfte Bau­steine bil­den dann das Schutz­kon­zept der Orga­ni­sa­tion. Die Erar­bei­tung eines Schutz­kon­zep­tes ist ein lang­fris­ti­ger und ste­ti­ger Pro­zess, der immer wie­der anzu­schie­ben ist. Wenn ein Ver­ein oder Ver­band beschlos­sen hat sich dem Kin­­der- und Jugend­schutz anzu­neh­men, dann ist es an der Zeit über erste Schritte nach­zu­den­ken und die Ent­wick­lung eines Schutz­kon­zep­tes anzu­ge­hen. 

Fol­gende Schutz­maß­nah­men kön­nen ein Schutz­kon­zept ent­hal­ten:

Eine erste Maß­nahme kann die Sen­si­bi­li­sie­rung der Mit­ar­bei­ten­den sein, die im Sport­ver­ein oder Sport­ver­band mit Kin­dern und Jugend­li­chen arbei­ten. Die BSJ bie­tet hierzu unter­schied­li­che Schu­lun­gen an (siehe Abschnitt „Bil­dungs­an­ge­bote“).

Das kann ein ver­eins­in­ter­ner Info­abend sein, aber auch die regel­mä­ßige Bespre­chung des The­mas in Sit­zun­gen kann grund­le­gen­des Wis­sen ver­mit­teln. Somit wird sexua­li­sierte Gewalt im Ver­ein zum Thema gemacht und ent­ta­bui­siert. Ein wich­ti­ger Schritt ist auch, dass sich der Ver­ein zum Kin­der­schutz bekennt (Ver­an­ke­rung in der Sat­zung oder Jugend­ord­nung) und dies nach innen und außen kom­mu­ni­ziert. Für die Posi­tio­nie­rung gegen sexua­li­sierte Gewalt stel­len wir fol­gende PsG-Pla­­kate als PDF zum Down­load zur Ver­fü­gung. Die Pla­kate wei­sen auf grenz­ver­let­zende Situa­tio­nen hin und befä­hi­gen die Mit­glie­der, Vor­fälle im eige­nen Ver­ein zu mel­den. Pla­­kat-Down­­load mit Klick aufs Bild:

            

Mit einer eige­nen Selbst­ver­pflich­tung doku­men­tiert der Sport­ver­band bzw. der Sport­ver­ein, dass er gro­ßen Wert auf den Schutz sei­ner Kin­der und Jugend­li­chen vor sexua­li­sier­ter Atmo­sphäre, geschlechts­spe­zi­fi­scher Dis­kri­mi­nie­rung und sexu­el­len Über­grif­fen legt. Mit der Unter­zeich­nung der Selbst­ver­pflich­tung beken­nen und ver­pflich­ten sich die Mit­ar­bei­ten­den zum Kin­­der- und Jugend­schutz.

Um sport­li­che Akti­vi­tä­ten trans­pa­rent zu gestal­ten kann die Ein­füh­rung von Schutz­ver­ein­ba­run­gen mit kon­kre­ten Ver­hal­tens­re­geln eine Maß­nahme sein, die Mit­ar­bei­tende, Trai­ne­rin­nen und Trai­ner, Kin­der und Jugend­li­chen, sowie wei­tere Per­so­nen sen­si­bi­li­siert und Ihnen Hand­lungs­si­cher­heit gibt. Ein sol­cher Ver­hal­tens­leit­fa­den schützt sowohl die Kin­der und Jugend­li­chen vor Gewalt­er­fah­run­gen als auch die Mit­ar­bei­ten­den vor fal­schem Ver­dacht. Die Regeln soll­ten gemein­sam (Vor­stand, Mit­ar­bei­tende, Trai­ne­rin­nen und Trai­ner, Kin­der, Jugend­li­che, Eltern) erar­bei­tet wer­den.

Hier geht’s zu den Schutz­ver­ein­ba­run­gen der BSJ

Um mit Kin­dern und Jugend­li­chen den Zugang zum Thema PsG zu fin­den und eigene Ver­hal­tens­re­geln für den Sport­ver­ein bzw. Sport­ver­band zu ent­wi­ckeln und zu bespre­chen, ste­hen zwei Auf­klä­rungs­bro­schü­ren der BSJ zur Ver­fü­gung. Die Bro­schü­ren kön­nen per E‑Mail an psg@​blsv.​de kos­ten­los bestellt wer­den. 

 

Da Eltern eine zen­trale Rolle beim Schutz von Kin­dern und Jugend­li­chen spie­len und somit einen wich­ti­gen Bei­trag zur Prä­ven­ti­ons­ar­beit in Sport­ver­ei­nen leis­ten kön­nen, ist es wich­tig mit den Eltern ins Gespräch zu kom­men und sie in die Prä­ven­ti­ons­ar­beit mit ein­zu­be­zie­hen.
Die dsj stellt mit der Bro­schüre „Safe Sport – Ein­bin­dung der Eltern in die Prä­ven­ti­ons­ar­beit zum Schutz vor Gewalt“  umfang­rei­ches Mate­rial zum Thema Eltern­ar­beit zur Ver­fü­gung. Im Anhang der Bro­schüre ist auch ein For­mu­lie­rungs­vor­schlag für einen Eltern­brief zu fin­den.

Die Vor­lage und Ein­sicht­nahme des erwei­ter­ten Füh­rungs­zeug­nis­ses für alle Mit­ar­bei­ten­den in der Kin­­der- und Jugend­ar­beit ist ein wei­te­rer Bau­stein eines Schutz­kon­zep­tes. Die Ein­sicht­nahme soll dazu bei­tra­gen, dass nie­mand, der bereits wegen einem Sexu­al­de­likt vor­be­straft ist, in der Kin­­der- und Jugend­ar­beit ein­ge­setzt wird. Wei­tere Infor­ma­tio­nen fin­den sich in den FAQs zum erwei­ter­ten Füh­rungs­zeug­nis.

Auch mit den orts­an­säs­si­gen Fach­be­ra­tungs­stel­len in Kon­takt zu tre­ten, kann ein wei­te­rer Schritt sein. So hat man kon­krete Ansprech­per­so­nen an der Hand, wenn man bei einem Vor­fall nicht weiß, wie man han­deln soll. Einige Bera­tungs­stel­len bie­ten auch Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen an, es lohnt sich in den Aus­tausch zu gehen. Hier fin­den Sie Fach­be­ra­tungs­stel­len in Ihrer Nähe.

Zu wis­sen, was im Fall der Fälle zu tun ist, ist ein wesent­li­cher Bestand­teil eines Schutz­kon­zep­tes. Das Fluss­dia­gramm bie­tet einen Über­blick über die zu ergrei­fen­den Maß­nah­men. Wei­ter­füh­rende Infor­ma­tio­nen sind hier nach­zu­le­sen.

Nach der Offen­le­gung eines Fal­les erfolgt die Auf­ar­bei­tung. Es geht nicht um eine Ver­gan­gen­heits­be­wäl­ti­gung, son­dern um die Auf­de­ckung der Kul­tur, Umstände und Struk­tu­ren, die sexua­li­sierte Beläs­ti­gung und Gewalt mög­lich gemacht haben. Auch die Frage, wann eine recht­li­che Bera­tung sinn­voll und unter Umstän­den auch zwin­gend not­wen­dig ist, sollte vorab geklärt wer­den.

Ziel einer Auf­ar­bei­tung ist die Gewin­nung von belast­ba­ren Ergeb­nis­sen, daher muss die Auf­ar­bei­tung fair und objek­tiv erfol­gen.

Detail­lier­tere Infos sind in der Arbeits­hilfe der dsj nach­zu­le­sen.

Sen­si­bi­li­sie­rung und Qua­li­fi­zie­rung sind ein zen­tra­ler Bestand­teil bei der Prä­ven­tion sexua­li­sier­ter Gewalt. Die BSJ emp­fiehlt alle haupt- und ehren­amt­li­chen Mit­ar­bei­ten­den in der Kin­der- und Jugend­ar­beit, zu sexua­li­sier­ter Gewalt und mög­li­chen Schutz­ele­men­ten, zu schu­len. Ziel ist es, bei den Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mern eine Kul­tur des Hin­se­hens zu för­dern, Auf­fäl­lig­kei­ten nach­zu­ge­hen, sich bei Bedarf Rat zu holen und aktiv für den Kin­der- und Jugend­schutz ein­zu­set­zen.

Bil­dungs­an­ge­bot der BSJ und des BLSV

PsG ist ver­bind­li­cher Inhalt in fol­gen­den BSJ- und BLSV-Aus­bil­dun­gen. Somit wer­den alle lizen­zier­ten Ver­eins- und Ver­bands­mit­ar­bei­ten­den auf der ers­ten Lizenz­stufe zum Thema PsG geschult.

  • Übungsleiter‑C Brei­ten­sport Kinder/Jugendliche
  • Übungsleiter‑C Brei­ten­sport Erwachsene/Ältere
  • Vereinsmanager‑C
  • Clubassistent/in
  • Koordinator/in in offe­nen Ganz­tags­an­ge­bo­ten

Für alle wei­te­ren Enga­gier­ten im Kin­der- und Jugend­schutz im Sport bie­ten wir unter­schied­li­che Ver­net­zungs- und Bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen an. Auch ver­eins­in­terne Schu­lun­gen sind mög­lich. Wenn Sie nähere Infor­ma­tio­nen zu unse­ren Ver­an­stal­tun­gen wün­schen oder Inter­esse an einer ver­eins­in­ter­nen Schu­lung haben, dann schi­cken Sie uns bitte eine E Mail an psg@​blsv.​de.

Eine Über­sicht über die kom­men­den Ver­an­stal­tun­gen 2024 kön­nen Sie hier her­un­ter­la­den.

Auch bei kom­mu­na­len Ein­rich­tun­gen (z.B. Jugend­ring) oder Fach­be­ra­tungs­stel­len in Ihrer Nähe kön­nen Sie sich über Schu­lungs­an­ge­bote infor­mie­ren.

All­ge­meine Bera­tung zur Prä­ven­tion sexua­li­sier­ter Gewalt im Sport

Haupt­be­ruf­li­che Ansprech­per­son

 

Eva Weber
Tel.: 089 15702 555
E‑Mail: psg@​blsv.​de

 

Kat­rin Feldl-Kadan
Tel.: 089 15702 555
E‑Mail: psg@​blsv.​de

Zudem ist in jedem BSJ-Bezirk eine ehren­amt­li­che Ansprech­per­son aktiv. Wir stel­len gerne den Kon­takt her.

News­let­ter

Sie möch­ten gerne über aktu­elle The­men im The­men­feld PsG infor­miert wer­den? Dann mel­den Sie sich gerne per E‑Mail an psg@​blsv.​de zu unse­rem News­let­ter an.

Fach­be­ra­tungs­stel­len zum Vor­ge­hen in Ver­dachtsfällen und Bera­tung von Betrof­fe­nen:

      

Hilfe für tat­ge­neigte Per­so­nen:

Prä­ven­tion sexua­li­sier­ter Gewalt ist ein Qua­li­täts­merk­mal für gute Kin­­der- und Jugend­ar­beit. Daher unter­stützt die BSJ ihre Mit­glieds­or­ga­ni­sa­tio­nen bei der Ein­füh­rung von Schutz­maß­nah­men, der Schu­lung von Mit­ar­bei­ten­den und der Ent­wick­lung von Schutz­kon­zep­ten. Da jede Orga­ni­sa­tion ein auf ihre Gege­ben­hei­ten abge­stimm­tes Schutz­kon­zept benö­tigt, hat sich die BSJ und der BLSV auch auf die­sen Weg gemacht und ver­schie­dene Schutz­maß­nah­men ver­ab­schie­det. Das Schutz­kon­zept der BSJ und des BLSV ent­wi­ckelt sich ste­tig wei­ter und beinhal­tet fol­gende Punkte:

  • Posi­tio­nie­rung zu sexua­li­sier­ter Gewalt und Ver­an­ke­rung in der Jugend­ord­nung der BSJ, der Sat­zung des BLSV und den Struk­tu­ren des Gesamt­ver­ban­des
  • Benen­nung von Ansprech­per­so­nen
  • Eig­nung von Mit­ar­bei­ten­den
  • Qua­li­fi­zie­rung des eige­nen Ver­bands­per­so­nals
  • Lizenz­er­werb und Lizenz­ent­zug
  • Inter­ven­tion und Kri­sen­leit­fa­den
  • Beschwer­de­ma­nage­ment
  • Risi­ko­ana­lyse
  • Schutz­ver­ein­ba­run­gen und Ver­hal­tens­re­geln