Prävention sexualisierter Gewalt — PsG
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Schutz von Kindern und Jugendlichen im Sport
Hier erfahren Sie die Bedeutung der Prävention sexualisierter Gewalt und wie sie aktiv im Sport gestaltet werden kann.
Prävention sexualisierter Gewalt — PsG
Tel.: 089 / 15702–555
E‑Mail: psg@blsv.de
Zur Prävention sexualisierter Gewalt gehören alle Maßnahmen, die sexualisierte Gewalt im organisierten Sport gar nicht erst entstehen lassen und die eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Hinsehens schaffen. Sportvereine und Sportverbände sind daher in der Verantwortung, Schutzelemente zu entwickeln und umzusetzen, um mit angepassten Strukturen und sensibilisierten Mitarbeitenden einen gesamtgesellschaftlichen Beitrag zum Kindeswohl zu leisten.
Die Bayerische Sportjugend (BSJ) hat sich 2003 explizit gegen sexualisierte Gewalt ausgesprochen und damit gezeigt, dass das Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen im Sport ihr sehr am Herzen liegt. Seitdem macht sich die BSJ zur Aufgabe…
- das Thema zu enttabuisieren
- PsG in der BSJ, im BLSV und ihren Mitgliedsorganisationen zu verankern und weiterzuentwickeln
- Präventionsarbeit zu leisten und zu unterstützen
- Mitarbeitende im Sport zu sensibilisieren und zu qualifizieren.
Schutzmaßnahmen
Jede einzelne Schutzmaßnahme ist ein vorbeugender Baustein, der hilft den Schutz vor sexualisierter Gewalt zu erhöhen. Mehrere und miteinander verknüpfte Bausteine bilden dann das Schutzkonzept der Organisation. Die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes ist ein langfristiger und stetiger Prozess, der immer wieder anzuschieben ist. Wenn ein Verein oder Verband beschlossen hat sich dem Kinder- und Jugendschutz anzunehmen, dann ist es an der Zeit über erste Schritte nachzudenken und die Entwicklung eines Schutzkonzeptes anzugehen.
Folgende Schutzmaßnahmen können ein Schutzkonzept enthalten:
Eine erste Maßnahme kann die Sensibilisierung der Mitarbeitenden sein, die im Sportverein oder Sportverband mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Die BSJ bietet hierzu unterschiedliche Schulungen an (siehe Abschnitt „Bildungsangebote“).
Das kann ein vereinsinterner Infoabend sein, aber auch die regelmäßige Besprechung des Themas in Sitzungen kann grundlegendes Wissen vermitteln. Somit wird sexualisierte Gewalt im Verein zum Thema gemacht und enttabuisiert. Ein wichtiger Schritt ist auch, dass sich der Verein zum Kinderschutz bekennt (Verankerung in der Satzung oder Jugendordnung) und dies nach innen und außen kommuniziert. Für die Positionierung gegen sexualisierte Gewalt stellen wir folgende PsG-Plakate als PDF zum Download zur Verfügung. Die Plakate weisen auf grenzverletzende Situationen hin und befähigen die Mitglieder, Vorfälle im eigenen Verein zu melden. Plakat-Download mit Klick aufs Bild:
Mit einer eigenen Selbstverpflichtung dokumentiert der Sportverband bzw. der Sportverein, dass er großen Wert auf den Schutz seiner Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Atmosphäre, geschlechtsspezifischer Diskriminierung und sexuellen Übergriffen legt. Mit der Unterzeichnung der Selbstverpflichtung bekennen und verpflichten sich die Mitarbeitenden zum Kinder- und Jugendschutz.
Um sportliche Aktivitäten transparent zu gestalten kann die Einführung von Schutzvereinbarungen mit konkreten Verhaltensregeln eine Maßnahme sein, die Mitarbeitende, Trainerinnen und Trainer, Kinder und Jugendlichen, sowie weitere Personen sensibilisiert und Ihnen Handlungssicherheit gibt. Ein solcher Verhaltensleitfaden schützt sowohl die Kinder und Jugendlichen vor Gewalterfahrungen als auch die Mitarbeitenden vor falschem Verdacht. Die Regeln sollten gemeinsam (Vorstand, Mitarbeitende, Trainerinnen und Trainer, Kinder, Jugendliche, Eltern) erarbeitet werden.
Hier geht’s zu den Schutzvereinbarungen der BSJ
Um mit Kindern und Jugendlichen den Zugang zum Thema PsG zu finden und eigene Verhaltensregeln für den Sportverein bzw. Sportverband zu entwickeln und zu besprechen, stehen zwei Aufklärungsbroschüren der BSJ zur Verfügung. Die Broschüren können per E‑Mail an psg@blsv.de kostenlos bestellt werden.
- Broschüre für Jungen „Finger weg! Pack mich nicht an!”
- Broschüre für Mädchen „Wir können auch anders!”
Die Vorlage und Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses für alle Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit ist ein weiterer Baustein eines Schutzkonzeptes. Die Einsichtnahme soll dazu beitragen, dass niemand, der bereits wegen einem Sexualdelikt vorbestraft ist, in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt wird. Weitere Informationen finden sich in den FAQs zum erweiterten Führungszeugnis.
- FAQs zum erweiterten Führungszeugnis
- Antrag auf Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses
- Vorlage zur Abfrage und Dokumentation der Einsichtnahme von Führungszeugnissen
- Erweitertes Führungszeugnis in der Kinder- und Jugendarbeit — Eine Handlungsempfehlung für den Sportverein
- Verpflichtung auf vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten
Auch mit den ortsansässigen Fachberatungsstellen in Kontakt zu treten, kann ein weiterer Schritt sein. So hat man konkrete Ansprechpersonen an der Hand, wenn man bei einem Vorfall nicht weiß, wie man handeln soll. Einige Beratungsstellen bieten auch Informationsveranstaltungen an, es lohnt sich in den Austausch zu gehen. Hier finden Sie Fachberatungsstellen in Ihrer Nähe.
Zu wissen, was im Fall der Fälle zu tun ist, ist ein wesentlicher Bestandteil eines Schutzkonzeptes. Das Flussdiagramm bietet einen Überblick über die zu ergreifenden Maßnahmen. Weiterführende Informationen sind hier nachzulesen.
Nach der Offenlegung eines Falles erfolgt die Aufarbeitung. Es geht nicht um eine Vergangenheitsbewältigung, sondern um die Aufdeckung der Kultur, Umstände und Strukturen, die sexualisierte Belästigung und Gewalt möglich gemacht haben. Auch die Frage, wann eine rechtliche Beratung sinnvoll und unter Umständen auch zwingend notwendig ist, sollte vorab geklärt werden.
Ziel einer Aufarbeitung ist die Gewinnung von belastbaren Ergebnissen, daher muss die Aufarbeitung fair und objektiv erfolgen.
Detailliertere Infos sind in der Arbeitshilfe der dsj nachzulesen.
Bildungsangebote
Sensibilisierung und Qualifizierung sind ein zentraler Bestandteil bei der Prävention sexualisierter Gewalt. Die BSJ empfiehlt alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit, zu sexualisierter Gewalt und möglichen Schutzelementen, zu schulen. Ziel ist es, bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Kultur des Hinsehens zu fördern, Auffälligkeiten nachzugehen, sich bei Bedarf Rat zu holen und aktiv für den Kinder- und Jugendschutz einzusetzen.
Bildungsangebot der BSJ und des BLSV
PsG ist verbindlicher Inhalt in folgenden BSJ- und BLSV-Ausbildungen. Somit werden alle lizenzierten Vereins- und Verbandsmitarbeitenden auf der ersten Lizenzstufe zum Thema PsG geschult.
- Übungsleiter‑C Breitensport Kinder/Jugendliche
- Übungsleiter‑C Breitensport Erwachsene/Ältere
- Vereinsmanager‑C
- Clubassistent/in
- Koordinator/in in offenen Ganztagsangeboten
Für alle weiteren Engagierten im Kinder- und Jugendschutz im Sport bieten wir unterschiedliche Vernetzungs- und Bildungsveranstaltungen an. Auch vereinsinterne Schulungen sind möglich. Wenn Sie nähere Informationen zu unseren Veranstaltungen wünschen oder Interesse an einer vereinsinternen Schulung haben, dann schicken Sie uns bitte eine E Mail an psg@blsv.de.
Eine Übersicht über die kommenden Veranstaltungen 2024 können Sie hier herunterladen.
Auch bei kommunalen Einrichtungen (z.B. Jugendring) oder Fachberatungsstellen in Ihrer Nähe können Sie sich über Schulungsangebote informieren.
Ansprechpersonen und Fachberatungsstellen
Allgemeine Beratung zur Prävention sexualisierter Gewalt im Sport
Hauptberufliche Ansprechperson
Eva Weber
Tel.: 089 15702 555
E‑Mail: psg@blsv.de
Katrin Feldl-Kadan
Tel.: 089 15702 555
E‑Mail: psg@blsv.de
Zudem ist in jedem BSJ-Bezirk eine ehrenamtliche Ansprechperson aktiv. Wir stellen gerne den Kontakt her.
Newsletter
Sie möchten gerne über aktuelle Themen im Themenfeld PsG informiert werden? Dann melden Sie sich gerne per E‑Mail an psg@blsv.de zu unserem Newsletter an.
Fachberatungsstellen zum Vorgehen in Verdachtsfällen und Beratung von Betroffenen:
Hilfe für tatgeneigte Personen:
Schutzkonzept der BSJ und des BLSV
Prävention sexualisierter Gewalt ist ein Qualitätsmerkmal für gute Kinder- und Jugendarbeit. Daher unterstützt die BSJ ihre Mitgliedsorganisationen bei der Einführung von Schutzmaßnahmen, der Schulung von Mitarbeitenden und der Entwicklung von Schutzkonzepten. Da jede Organisation ein auf ihre Gegebenheiten abgestimmtes Schutzkonzept benötigt, hat sich die BSJ und der BLSV auch auf diesen Weg gemacht und verschiedene Schutzmaßnahmen verabschiedet. Das Schutzkonzept der BSJ und des BLSV entwickelt sich stetig weiter und beinhaltet folgende Punkte:
- Positionierung zu sexualisierter Gewalt und Verankerung in der Jugendordnung der BSJ, der Satzung des BLSV und den Strukturen des Gesamtverbandes
- Benennung von Ansprechpersonen
- Eignung von Mitarbeitenden
- Qualifizierung des eigenen Verbandspersonals
- Lizenzerwerb und Lizenzentzug
- Intervention und Krisenleitfaden
- Beschwerdemanagement
- Risikoanalyse
- Schutzvereinbarungen und Verhaltensregeln
Projekte und weitere Organisationen
- Deutsche Sportjugend (dsj)
- Safe Sport – DOSB
- Münchner Sportjugend (msj)
- Forschungsprojekt „SicherImSport“ (2020–2023)
- Forschungsprojekt „Safe Sport“ (2016)
- Fallstudie „Sexueller Kindesmissbrauch im Sport“ (2022)
- Bayerischer Jugendring – Fachberatung „Prätect“
- E‑Learning Kinderschutz des Universitätsklinikums Ulm
- Podcast „Kinderchancen: Kinder schützen!“
- Initiative „Kein Raum für Missbrauch“
- Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel + Gretel
- Kinderschutz Podcast der Deutschen Kinderschutzstiftung Hänsel + Gretel
- Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Bayern e.V.