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Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern (AEJ)
Förderung der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern (AEJ) in der Jugendarbeit aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatregierung
Kontakt
Geschäftsfeld Öffentliche Mittel
Uwe Biermann
Tel.: 089 / 15702-427
E-Mail: uwe.biermann@blsv.de
- Der BSJ Vorstand hat für das Kontingentjahr 2023-2024 beschlossen, alle Anträge zur Aus- und Fortbildung zur Förderung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern (außer BSJ Gliederung und Jugendleitungen der Sportfachverbänden) nur in Höhe von 50 % der maximal möglichen Zuwendung, zeitnah nach Eingang und Bearbeitung, zu fördern. Am Ende des Kontingentjahres erfolgt dann ggf. noch eine Restzahlung.
- BSJ-Merkblatt AEJ (das Wichtigste in Kurzform)
- BSJ-Arbeitshilfe AEJ (ausführliche Hilfestellung für die BSJ-Untergliederungen)
- Jubi-AEJ Programmhelfer der BSJ
- Rahmenrichtlinien AEJ
- Fachliche Anforderungen zur Förderung von AEJ-Maßnahmen
- Antragsformular AEJ als Excel-Datei inkl. Antragsbeschreibung und für Sportvereine und Sportfachverbände auch mit Weiterleitungsvertrag – und als pdf-Datei (Stand: 15.04.2023)
- Vorlage einer Ausschreibung inklusive der erforderlichen Bild-Marken und dem Hinweis auf die finanzielle Förderung! (01.10.2020)
- wichtiger Hinweis zum Thema „Wort-Bildmarke“