Zentrale Planungsmittel für FVJL
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Zentrale Planungs- und Leitungsaufgaben (ZPL-Mittel)
Hier informieren wir, was alles zu den förderfähigen Kosten zählt bei der Darstellung der Verwendung der ZPL-Mittel.
Ressort Controlling und Zuschüsse
Sven Willers
Tel: +49 89 15702 427
jugendfoerderung@blsv.de
Wichtiger Hinweis:
Zentrale Leitungsaufgaben, für die andere Landesmittel zur Verfügung stehen, können aus diesem Programm nicht gefördert werden (Nr. 4.4 der Förderungsrichtlinien). Alle Aktivitäten oder Maßnahmen (dazu zählt auch die Personalkostenförderung), die aus anderen Landesmitteln gefördert werden, sei es aus dem Jugendprogramm oder aus anderen Landesmitteln, dürfen im Rahmen dieses Programms nicht berücksichtigt werden. Somit können auch die zugehörigen Ausgaben und Einnahmen nicht in den Verwendungsnachweis aufgenommen werden. Dies gilt natürlich auch für die entsprechenden Eigenmittelanteile z.B. aus der Mitarbeiter- und Jugendbildung oder der Personalkostenförderung.
Förderfähig sind:
- Tagungen von Gremien und Ausschüssen
- landesweite Arbeitskreise und Fachausschüsse
- Vorstandssitzungen
- Druckkosten für Arbeitsvorlagen
- Arbeitsessen
- Raumkosten
- Angemessene Verpflegungs- und Übernachtungskosten
- Reisekosten
- Landesversammlungen oder Vorstandssitzungen der Landesverbände
- Ausgaben für Honorarkräfte
- Sitzungsgelder für Ehrenamtliche
- Broschüren und Arbeitshilfen
- Aufkleber, Plakate und Transparente, Informationsmaterial
- Verbandszeitung, Jahresprogramme und Veranstaltungshefte
- Fachliteratur
- Honorarkosten (zur Erstellung der o.g. Materialien)
- Werbung und Imagepflege,
- Pressearbeit
- Mitgliederwerbung
- Arbeitshilfen
- Verbands-Webseite
- Jubiläen (wenn die Öffentlichkeit eingeladen wird)
- Sachausgaben der Öffentlichkeitsstelle (z.B. Porto bei Versand der Zeitschriften, Fahrtkosten)
- Landesweite Veranstaltungen (Erläuterung anhand der Kriterien s.u.)
- Tagungen und Wettbewerbe
- Internationale Maßnahmen (nur bei landeszentraler Bedeutung!)
- Sonderprojekte (alle Kosten und Einnahmen, nicht nur das Defizit!)
- Großveranstaltungen (z. B. Landesjugendlager)
- Landesjugendtreffen und Landesjugendleitertreffen
- Honorarkräfte
- Zentrale Materialien und Geräte
(z. B. Ausstellungsstand, der Bezirken zur Verfügung gestellt wird)
(Begründung der Ausgabe erfolgt auf der Grundlage der Kriterien s.u.)
Sämtliche Einnahmen (keine Landesmittel) und alle angefallenen Kosten sind anzugeben (evtl. gesonderte Abrechnung beilegen).
- Angemessene Kosten für Büroeinrichtungen und materialen, EDV-Ausstattung, Beschaffung und Wartung technischer Geräte
- Porto, Telefon, Rundfunkgebühren
- Aufwendungen für Verwaltungs- und Honorarkräfte
- Aufwendungen für eine FSJ-Kraft
- Fachliteratur, Bücher, Zeitschriften
- Versicherungen
- Angemessene Mietkosten
- Mitgliedsbeiträge an den Bayerischen Jugendring
- Beiträge an die Berufsgenossenschaft
- Personalkosten der Landesgeschäftsführung, wenn diese nicht über den BJR gefördert werden
(Beschluss des BJR Förderausschusses)
- Die Aktivitäten und Veranstaltungen müssen von der Landesebene (bei Dachverbänden auch landesweite Mitgliedsverbände) oder ausdrücklich in deren Auftrag durchgeführt werden.
- Die Aktivitäten und Veranstaltungen müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den konzeptionellen und jugendpolitischen Aufgaben und Verwaltungsaufgaben der Landesebene stehen. Darunter fällt jedoch nicht die regelmäßige und/oder übliche Tätigkeit von Landesgremien.
- Die Aktivitäten und Veranstaltungen müssen eine Bedeutung für den gesamten Landesverband haben, z.B. durch die angesprochene Zielgruppe oder auf Grund des Modellcharakters.
- Bei der Durchführung örtlicher Maßnahmen oder Projekte können nur die durch den z.B. Modellcharakter auf der Landesebene entstehenden Mehrkosten geltend gemacht werden (Planungs- und Konzeptionskosten, sonstige Overhead-Kosten).
- Aktivitäten, Veranstaltungen und Aufwand für die Planungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen werden nicht anerkannt, diese sind den Baukosten zuzurechnen.
- Bei größeren außerordentlichen Aktivitäten und Veranstaltungen müssen die geplanten Kosten hierfür grundsätzlich schon im Antrag aufgeführt sein. Ausnahmen sind zu begründen.
- Tagungsbeiträge und Fahrkosten zu Ausschusstagung der Bezirksjugendringe durch den jeweiligen Landesvorstand
- Rückstellungen
- Ausgaben für offene Ferienfreizeiten unter Rubrik Öffentlichkeitsarbeit
Zentrale Leitungsaufgaben, für die andere Landesmittel zur Verfügung stehen, können aus diesem Programm nicht gefördert werden (s. Nr. 4.4 der Förderungsrichtlinien). Alle Aktivitäten oder Maßnahmen (dazu zählt auch die Personalkostenförderung), die aus anderen Landesmitteln gefördert werden, sei es aus dem Jugendprogramm oder aus anderen Landesmitteln, dürfen im Rahmen dieses Programms nicht berücksichtigt werden. Somit können auch die zugehörigen Ausgaben und Einnahmen nicht in den Verwendungsnachweis aufgenommen werden. Dies gilt natürlich auch für die entsprechenden Eigenmittelanteile z.B. aus der Mitarbeiter- und Jugendbildung oder der Personalkostenförderung.
Die Liste der förderfähigen Kosten und der nichtförderfähigen Kosten erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.