Förderung – Wort-Bildmarke

Verwendung der Wort-Bildmarke

Wichtige Information zur Verwendung der Wort-Bildmarke des Sozialministeriums und des BJR

Kontakt

Geschäftsfeld Öffentliche Mittel
Uwe Biermann
Tel.: 089 / 15702-427
E-Mail: uwe.biermann@blsv.de

„Wort-Bildmarken“ des Sozialministeriums und des BJR

Im Zuge der neuen Rahmenrichtlinien und Fachlichen Anforderungen zur Förderung von Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern (AEJ) und Jugendbildungsmaßnahmen (Jubi), machen wir hiermit auf folgenden Aspekt aufmerksam.

Zwischen dem Bayerischen Jugendring (BJR) und der Bayerischen Sportjugend im BLSV gibt es für jedes Kontingentjahr einen Zuwendungsvertrag, in dem verschiedene Dinge geregelt sind.

Unter anderem betrifft das auch die Öffentlichkeitsarbeit. So sind im Rahmen von Veröffentlichungen im Zusammenhang mit den geförderten AEJ- und Jubi-Maßnahmen die „Wort-Bildmarken“ des Sozialministeriums und des BJR zu verwenden sind – natürlich auch die der BSJ.

Auszug aus dem Zuwendungsvertrag:

Der Kontingentinhaber gibt bei von ihm bewilligten Projektförderungen und bei von ihm durchgeführten Maßnahmen, die mit Mitteln aus diesem Vertrag gefördert oder durchgeführt werden, einen deutlichen Hinweis darauf, dass das Projekt oder die Maßnahme durch den Freistaat Bayern mit Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert oder durchgeführt wird. Der Hinweis auf die finanzielle Förderung lautet:

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, durch den Bayerischen Jugendring gefördert“. Im Sachbericht eines Projekts ist über Informations- und Publizitätsmaßnahmen zu berichten. Vom Freistaat Bayern ggfs. zur Verfügung gestellte Materialien (Schilder, Plakate, Flyer, etc.) sind in geeigneter Weise anzubringen oder zu verteilen.


Bei allen Informations- und Publizitätsmaßnahmen müssen die Wort-Bildmarken enthalten sein:

Wir weisen darauf hin, dass für Ihre Maßnahmen dieselbe Pflichten bestehen!