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För­de­rung – Wort-Bild­marke

Ver­wen­dung der Wort-Bild­marke

Wich­tige Infor­ma­tion zur Ver­wen­dung der Wort-Bild­marke des Sozi­al­mi­nis­te­ri­ums und des BJR

Kon­takt

Geschäfts­feld Öffent­li­che Mit­tel
Sven Wil­lers
Tel.: 089 / 15702–427
E‑Mail: sven.​willers@​blsv.​de

„Wort-Bild­mar­ken“ des Sozi­al­mi­nis­te­ri­ums und des BJR

Im Zuge der neuen Rah­men­richt­li­nien und Fach­li­chen Anfor­de­run­gen zur För­de­rung von Aus- und Fort­bil­dung von ehren­amt­li­chen Jugend­lei­te­rin­nen und Jugend­lei­tern (AEJ) und Jugend­bil­dungs­maß­nah­men (Jubi), machen wir hier­mit auf fol­gen­den Aspekt auf­merk­sam.

Zwi­schen dem Baye­ri­schen Jugend­ring (BJR) und der Baye­ri­schen Sport­ju­gend im BLSV gibt es für jedes Kon­tin­gent­jahr einen Zuwen­dungs­ver­trag, in dem ver­schie­dene Dinge gere­gelt sind.

Unter ande­rem betrifft das auch die Öffent­lich­keits­ar­beit. So sind im Rah­men von Ver­öf­fent­li­chun­gen im Zusam­men­hang mit den geför­der­ten AEJ- und Jubi-Maß­nah­men die „Wort-Bild­mar­ken“ des Sozi­al­mi­nis­te­ri­ums und des BJR zu ver­wen­den sind — natür­lich auch die der BSJ.

Aus­zug aus dem Zuwen­dungs­ver­trag:

Der Kon­tin­gent­in­ha­ber gibt bei von ihm bewil­lig­ten Pro­jekt­för­de­run­gen und bei von ihm durch­ge­führ­ten Maß­nah­men, die mit Mit­teln aus die­sem Ver­trag geför­dert oder durch­ge­führt wer­den, einen deut­li­chen Hin­weis dar­auf, dass das Pro­jekt oder die Maß­nahme durch den Frei­staat Bay­ern mit Haus­halts­mit­teln des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Fami­lie, Arbeit und Sozia­les geför­dert oder durch­ge­führt wird. Der Hin­weis auf die finan­zi­elle För­de­rung lau­tet:

Die­ses Pro­jekt wird aus Mit­teln des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Fami­lie, Arbeit und Sozia­les, durch den Baye­ri­schen Jugend­ring geför­dert“. Im Sach­be­richt eines Pro­jekts ist über Infor­ma­ti­ons- und Publi­zi­täts­maß­nah­men zu berich­ten. Vom Frei­staat Bay­ern ggfs. zur Ver­fü­gung gestellte Mate­ria­lien (Schil­der, Pla­kate, Flyer, etc.) sind in geeig­ne­ter Weise anzu­brin­gen oder zu ver­tei­len.


Bei allen Infor­ma­ti­ons- und Publi­zi­täts­maß­nah­men müs­sen die Wort-Bild­mar­ken ent­hal­ten sein:

Wir wei­sen dar­auf hin, dass für Ihre Maß­nah­men die­selbe Pflich­ten bestehen!