För­de­rung — AEJ

Aus- und Fort­bil­dung von ehren­amt­li­chen Jugend­lei­te­rin­nen und Jugend­lei­tern (AEJ)

För­de­rung der Aus- und Fort­bil­dung von ehren­amt­li­chen Jugend­lei­te­rin­nen und Jugend­lei­tern (AEJ) in der Jugend­ar­beit aus Mit­teln des Kin­der- und Jugend­pro­gramms der Baye­ri­schen Staat­re­gie­rung

Kon­takt

Res­sort Con­trol­ling und Zuschüsse
Sven Wil­lers
Tel: +49 89 15702 427
jugendfoerderung@​blsv.​de

  • Der BSJ Vor­stand hat beschlos­sen, alle Anträge zur För­de­rung der Aus- und Fort­bil­dung von ehren­amt­li­chen Jugend­lei­te­rin­nen und Jugend­lei­tern (außer BSJ-Glie­de­run­gen und Jugend­lei­tun­gen der Sport­fach­ver­bände) nur in Höhe von der Hälfte der maxi­mal mög­li­chen Zuwen­dung, zeit­nah nach Ein­gang und Bear­bei­tung zu för­dern. Die maxi­mal mög­li­che Zuwen­dung beträgt wei­ter­hin gemäß den Richt­li­nien bis zu 70 % der zuwen­dungs­fä­hi­gen und ange­mes­se­nen Aus­ga­ben und darf dabei den Fehl­be­trag nicht über­schrei­ten. Von die­sem Betrag der maxi­mal mög­li­chen Zuwen­dung wird die Hälfte zeit­nah nach Ein­gang und Bear­bei­tung aus­be­zahlt. Am Ende des Kon­tin­gent­jah­res erfolgt dann ggf. noch eine Rest­zah­lung.
    Wei­tere Details sind in den Berech­nungs­bei­spie­len zu fin­den.
  • BSJ-Merk­blatt AEJ (das Wich­tigste in Kurz­form)
  • BSJ-Arbeits­hilfe AEJ (aus­führ­li­che Hil­fe­stel­lung für die BSJ-Unter­glie­de­run­gen)
  • Jubi-AEJ Pro­gramm­hel­fer der BSJ
  • Rah­men­richt­li­nien AEJ
  • Fach­li­che Anfor­de­run­gen zur För­de­rung von AEJ-Maß­nah­men
  • Antrags­for­mu­lar AEJ inkl. Antrags­be­schrei­bung und für Sport­ver­eine und Sport­fach­ver­bände auch mit Wei­ter­lei­tungs­ver­trag
  • Vor­lage einer Aus­schrei­bung inklu­sive der erfor­der­li­chen Bild-Mar­ken und dem Hin­weis auf die finan­zi­elle För­de­rung! (01.10.2020)
  • wich­ti­ger Hin­weis zum Thema „Wort-Bild­marke“

VOR­ANMEL­DUNG EINER AEJ-MAß­NAHME:

Mit fol­gen­dem For­mu­lar kön­nen Sie eine Vor­anmel­dung zu einer AEJ-Maß­nahme im Kon­tin­gent­jahr 2025 (01.05.2025 – 31.12.2025) bei uns ein­rei­chen.
Bitte fül­len Sie das For­mu­lar aus und kli­cken Sie ganz unten auf “Daten sen­den”. Sie erhal­ten anschlie­ßend eine Bestä­ti­gungs-E-Mail.
(Mit * gekenn­zeich­nete Fel­der sind Pflicht­fel­der.)

Daten des Antrag­stel­lers

Jugend­lei­tung des Ver­ei­nes / Krei­ses / Bezirks / Fach­ver­bands
Post­leit­zahl des Antrag­stel­lers

Daten der Maß­nahme

Der Ort der Maß­nahme soll grund­sätz­lich in Bay­ern sein – Aus­nah­men sind mög­lich. Bitte sen­den Sie dazu eine schrift­li­che Begrün­dung per Mail an jugendfoerderung@​blsv.​de, wes­halb die Maß­nahme außer­halb Bay­erns statt­fin­den soll.

Abhän­gig vom geplan­ten Pro­gramm: för­der­fä­hige Tage sind ent­we­der die Dauer in Kalen­der­ta­gen oder ein Tag weni­ger, wenn An- und Abrei­se­tag als ein Tag zusam­men gezählt wer­den (vgl. Punkt 3.7 der BSJ-Arbeits­hilfe AEJ).

Finan­zie­rungs­plan

Geplante Ein­nah­men (in €)

Falls nicht zutref­fend, bitte “0” ein­tra­gen.
Falls nicht zutref­fend, bitte “0” ein­tra­gen.
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Geplante Aus­ga­ben (in €)

Falls nicht zutref­fend, bitte “0” ein­tra­gen.
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Höhe der Zuwen­dung: Die Zuwen­dung beträgt bis zu 70 % der zuwen­dungs­fä­hi­gen und ange­mes­se­nen Aus­ga­ben. Die Zuwen­dung darf den Fehl­be­trag nicht über­schrei­ten.
Bitte beach­ten Sie, dass es sich bei die­ser Vor­anmel­dung um keine ver­bind­li­che För­der­zu­sage han­delt. Über die finale För­de­rung kann erst nach Ein­rei­chung des fina­len Antrags nach Durch­füh­rung der Maß­nahme ent­schie­den wer­den.