Förderung - AEJ

Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern (AEJ)

Förderung der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern (AEJ) in der Jugendarbeit aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatregierung

Kontakt

Ressort Controlling und Zuschüsse
Sven Willers
Tel: +49 89 15702 427
jugendfoerderung@blsv.de

Die Anmeldung für Maßnahmen im Jahr 2027 ist ab sofort möglich.
  • Der BSJ Vorstand hat beschlossen, alle Anträge zur Förderung der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern (außer BSJ-Gliederungen und Jugendleitungen der Sportfachverbände) nur in Höhe von der Hälfte der maximal möglichen Zuwendung, zeitnah nach Eingang und Bearbeitung zu fördern. Die maximal mögliche Zuwendung beträgt weiterhin gemäß den Richtlinien bis zu 70 % der zuwendungsfähigen und angemessenen Ausgaben und darf dabei den Fehlbetrag nicht überschreiten. Von diesem Betrag der maximal möglichen Zuwendung wird die Hälfte zeitnah nach Eingang und Bearbeitung ausbezahlt. Am Ende des Kontingentjahres erfolgt dann ggf. noch eine Restzahlung.
    Weitere Details sind in den Berechnungsbeispielen zu finden.
  • BSJ-Merkblatt AEJ (das Wichtigste in Kurzform)
  • BSJ-Arbeitshilfe AEJ (ausführliche Hilfestellung für die BSJ-Untergliederungen)
  • Jubi-AEJ Programmhelfer der BSJ
  • Rahmenrichtlinien AEJ
  • Fachliche Anforderungen zur Förderung von AEJ-Maßnahmen
  • Antragsformular AEJ inkl. Antragsbeschreibung und für Sportvereine und Sportfachverbände auch mit Weiterleitungsvertrag
  • Vorlage einer Ausschreibung inklusive der erforderlichen Bild-Marken und dem Hinweis auf die finanzielle Förderung! (01.10.2020)
  • wichtiger Hinweis zum Thema „Wort-Bildmarke“

WICHTIG:
Die Maßnahmen werden nach Eingang der Voranmeldung in der Förderung berücksichtigt, solange Kontingent verfügbar ist. Maßnahmen, die nach Erreichen der Kontingentgrenze angemeldet wurden, werden auf eine Warteliste aufgenommen. Diese Maßnahmen können nur bezuschusst werden, sofern die BSJ ein höheres Gesamtkontingent erhält oder an anderer Stelle Mittel frei werden.

VORANMELDUNG EINER AEJ-MAßNAHME:

Mit folgendem Formular können Sie eine Voranmeldung zu einer AEJ-Maßnahme im Kontingentjahr 2027 (01.01.2027 – 31.12.2027) bei uns ein­rei­chen.
Bitte füllen Sie das Formular aus und klicken Sie ganz unten auf „Daten senden“. Sie erhalten anschließend eine Bestätigungs-E-Mail.
(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.)

Daten des Antragstellers

Jugendleitung des Vereines / Kreises / Bezirks / Fachverbands
Postleitzahl des Antragstellers

Daten der Maßnahme

Der Ort der Maßnahme soll grundsätzlich in Bayern sein – Ausnahmen sind möglich. Bitte senden Sie dazu eine schriftliche Begründung per Mail an jugendfoerderung@blsv.de, weshalb die Maßnahme außerhalb Bayerns stattfinden soll.

Abhängig vom geplanten Programm: förderfähige Tage sind entweder die Dauer in Kalendertagen oder ein Tag weniger, wenn An- und Abreisetag als ein Tag zusammen gezählt werden (vgl. Punkt 3.7 der BSJ-Arbeitshilfe AEJ).

Finanzierungsplan

Geplante Einnahmen (in €)

Falls nicht zutreffend, bitte „0“ eintragen.
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Geplante Ausgaben (in €)

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Höhe der Zuwendung: Die Zuwendung beträgt bis zu 70 % der zuwendungsfähigen und angemessenen Ausgaben. Die Zuwendung darf den Fehlbetrag nicht überschreiten.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Voranmeldung um keine verbindliche Förderzusage handelt. Über die finale Förderung kann erst nach Einreichung des finalen Antrags nach Durchführung der Maßnahme entschieden werden.