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Club­as­sis­tent und Jugend­lei­ter­card

Infor­ma­tio­nen zur Club­as­sis­ten­ten­aus­bil­dung und zur Jugend­lei­ter­card

Hier erhal­ten Sie alle Infor­ma­tio­nen zur Club­as­sis­ten­ten­aus­bil­dung und zur Jugend­lei­ter­card.

Kon­takt

Geschäfts­feld Dienst­leis­tungs­ma­nage­ment
Res­sort Bil­dung

Tel.: 089 / 15702–213
E‑Mail: bildung@​blsv.​de

Clubassistent/in

Der Club­as­sis­tent unter­stützt als jugend­li­che Hel­fe­rin und jugend­li­cher Hel­fer die Übungs­lei­te­rin­nen und Übungs­lei­ter, Trai­ne­rin­nen und Trai­ner, Jugend­lei­te­rin­nen und Jugend­lei­ter und Abtei­lungs­lei­te­rin­nen und Abtei­lungs­lei­ter bei deren Arbeit mit Kin­dern und Jugend­li­chen im Ver­ein. Zu den Tätig­keits­fel­dern kann neben der Mit­hilfe bei den Sport- und Bewe­gungs­stun­den auch die Unter­stüt­zung von Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten, Betreu­ung von Grup­pen bei Feri­en­frei­zei­ten, Fahr­ten, kul­tu­rel­len Akti­vi­tä­ten und Wett­kämp­fen gehö­ren.

Alle Ter­mine der Aus­bil­dung fin­den Sie hier.

 

Jugend­lei­ter­card „Juleica“

Die Juleica dient der Legi­ti­ma­tion ehren­amt­li­cher Jugend­lei­te­rin­nen und Jugend­lei­ter gegen­über Erzie­hungs­be­rech­tig­ten, Poli­tik und Gesell­schaft sowie staat­li­chen und nicht-staat­li­chen Stel­len. Der Erhalt der Juleica ist an defi­nierte Qua­li­täts­stan­dards für die Aus­bil­dung zu Jugend­lei­tern gebun­den. Diese gewähr­leis­ten, dass die Inha­be­rin­nen und Inha­ber ver­ant­wort­lich in der Kin­der- und Jugend­ar­beit tätig wer­den kön­nen.

Hier kön­nen Sie die Richt­li­nien der BAYE­RI­SCHEN SPORT­JU­GEND in Anleh­nung an die Qua­li­täts­stan­dards des 137. Haupt­aus­schus­ses des BJR / Gül­tig seit 01.01.2011 her­un­ter­lan­den

Eine Bean­tra­gung der Juleica ist online unter www​.juleica​.de mög­lich.