Für Einsatzstellen
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#ENGAGEMENTFÖRDERUNG
Sie suchen eine sportliche, interessierte und motivierte Person, die ein ganzes Jahr Vollzeit in der sportlichen und überfachlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder anderen Zielgruppen unterstützen kann? Sie möchten engagierte Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung fördern und bei der beruflichen Orientierung unterstützen? Dann schaffen Sie eine Freiwilligendienststelle und werden Sie Einsatzstelle!
Freiwilligendienste im Sport
Tel.: 089 / 15702-452
E-Mail: freiwilligendienste@blsv.de
Servicezeiten:
09:00 – 12:00 Uhr (Mo - Fr)
14:00 – 16:00 Uhr (Mo - Do)
Einsatzstelle werden
- Ermöglichen Sie engagierten Menschen einen Einblick in Ihre Organisation!
- Profitieren Sie von dem Know-How, der Neugier und dem freiwilligen Engagement junger Menschen!
- Gewinnen Sie ausgebildete Übungsleitungen für Ihren Verein
- Nutzen Sie diese Chance für neue Kooperationen, Projekte und Angebotserweiterung!
- Fördern Sie Spitzensportlerinnen und Spitzensportler
Der Einsatz von Freiwilligen darf ausschließlich arbeitsmarktneutral und im gemeinnützigen Bereich stattfinden. Eine klare Trennung zu einem kommerziellen/wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb innerhalb der Einsatzstelle muss erfolgen. Freiwillige dürfen ausschließlich unterstützend eingesetzt werden und keinen Arbeitsplatz ersetzen.
Anerkannt werden können Vereine, Fördervereine, gGmbH´s sowie öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Gemeinden.
Für den Einsatz von Freiwilligendienstleistenden gelten neben dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendienstleistenden (JFDG), dem Bundesfreiwilligendienstgesetzt (BFDG) auch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie bei minderjährigen Freiwilligen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
- Organisation und Durchführung von Trainingseinheiten, Betreuung bei Wettkämpfen und Turnieren
- Betreuungs- und Sportangebote bei Kooperationspartnern (Schulen, Kindergärten, Kinder- und Jugendeinrichtungen)
- Selbstständige Projektarbeit (z. B. Trainingslager, Veranstaltungen)
- Organisatorische Unterstützung (z. B. in der Geschäftsstelle, Öffentlichkeitsarbeit)
- ökologische Arbeit im Verein (z. B. Sport in der Natur, Klimacheck)
- Integrationsarbeit (z. B. sportliche Angebote, Freizeitangebote für Flüchtlinge)
Um eine Freiwilligendienststelle anbieten zu können, ist es erforderlich, dass Sie sich im ersten Schritt als Einsatzstelle sowohl für den Bundesfreiwilligendienst als auch das Freiwillige Soziale Jahr anerkennen lassen.
Der Antrag auf Anerkennung ist unverbindlich und für BLSV-Mitgliedsvereine und -verbände kostenfrei. Sollte die antragsstellende Einsatzstelle kein BLSV-Mitgliedsverein oder – verband sein, stellt die Bayerische Sportjugend im BLSV e.V. eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 119,00 EUR (inkl. 19% USt.) in Rechnung.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- qualifizierte Anleitung und Betreuung der Freiwilligen
- Einsatzmöglichkeiten der Freiwilligen im Rahmen von 38,5/Woche
- Gesicherte Finanzierung des monatlichen Grundbeitrags zzgl. Fahrtkosten zu den Seminaren/Lehrgängen und Berufsgenossenschaftsbeitrags
Folgende Dokumente werden für die Anerkennung benötigt.
- Basisantrag auf Anerkennung als Einsatzstelle
- Ergänzungsantrag für das Bundesamt . Bitte verwenden Sie unsere Ausfüllhilfe.
- Satzung des Vereins
- Freistellungsbescheid Finanzamt (Kopie ausreichend, laut Ausstellungsdatum nicht älter als 5 Jahre)
- Erklärung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Falls Kooperationen vorhanden sind: Antrag Kooperation
Bitte schicken Sie alle Unterlagen für eine Vorab-Prüfung digital an freiwilligendienste@blsv.de. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Reichen Sie bitte keine Unterlagen selbstständig beim Bundesamt ein!
Hier finden Sie alle gesammelten Infos über die Voraussetzungen für die Anerkennung als Einsatzstelle