Suche
Close this search box.

Für Ein­satz­stel­len

#ENGA­GE­MENT­FÖR­DE­RUNG

Sie suchen eine sport­li­che, inter­es­sierte und moti­vierte Per­son, die ein gan­zes Jahr Voll­zeit in der sport­li­chen und über­fach­li­chen Arbeit mit Kin­dern und Jugend­li­chen oder ande­ren Ziel­grup­pen unter­stüt­zen kann? Sie möch­ten enga­gierte Men­schen in ihrer per­sön­li­chen Ent­wick­lung för­dern und bei der beruf­li­chen Ori­en­tie­rung unter­stüt­zen? Dann schaf­fen Sie eine Frei­wil­li­gen­dienst­stelle und wer­den Sie Ein­satz­stelle!

Kon­takt

Frei­wil­li­gen­dienste im Sport
Tel.: 089 / 15702–452
E‑Mail: freiwilligendienste@​blsv.​de
Ser­vice­zei­ten:
09:00 – 12:00 Uhr  (Mo — Fr)
14:00 – 16:00 Uhr  (Mo — Do)

Ein­satz­stelle wer­den

  • Ermög­li­chen Sie enga­gier­ten Men­schen einen Ein­blick in Ihre Orga­ni­sa­tion!
  • Pro­fi­tie­ren Sie von dem Know-How, der Neu­gier und dem frei­wil­li­gen Enga­ge­ment jun­ger Men­schen!
  • Gewin­nen Sie aus­ge­bil­dete Übungs­lei­tun­gen für Ihren Ver­ein
  • Nut­zen Sie diese Chance für neue Koope­ra­tio­nen, Pro­jekte und Ange­bots­er­wei­te­rung!
  • För­dern Sie Spit­zen­sport­le­rin­nen und Spit­zen­sport­ler

Der Ein­satz von Frei­wil­li­gen darf aus­schließ­lich arbeits­markt­neu­tral und im gemein­nüt­zi­gen Bereich statt­fin­den. Eine klare Tren­nung zu einem kommerziellen/wirtschaftlichen Geschäfts­be­trieb inner­halb der Ein­satz­stelle muss erfol­gen. Frei­wil­lige dür­fen aus­schließ­lich unter­stüt­zend ein­ge­setzt wer­den und kei­nen Arbeits­platz erset­zen.

Aner­kannt wer­den kön­nen Ver­eine, För­der­ver­eine, gGmbH´s sowie öffent­li­che Ein­rich­tun­gen wie Kin­der­gär­ten, Schu­len oder Gemein­den.

Für den Ein­satz von Frei­wil­li­gen­dienst­leis­ten­den gel­ten neben dem Gesetz zur För­de­rung von Jugend­frei­wil­li­gen­dienst­leis­ten­den (JFDG), dem Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst­ge­setzt (BFDG) auch das Arbeits­zeit­ge­setz (ArbZG) sowie bei min­der­jäh­ri­gen Frei­wil­li­gen das Jugend­ar­beits­schutz­ge­setz (JArbSchG).

  • Orga­ni­sa­tion und Durch­füh­rung von Trai­nings­ein­hei­ten, Betreu­ung bei Wett­kämp­fen und Tur­nie­ren
  • Betreu­ungs- und Sport­an­ge­bote bei Koope­ra­ti­ons­part­nern (Schu­len, Kin­der­gär­ten, Kin­der- und Jugend­ein­rich­tun­gen)
  • Selbst­stän­dige Pro­jekt­ar­beit (z. B. Trai­nings­la­ger, Ver­an­stal­tun­gen)
  • Orga­ni­sa­to­ri­sche Unter­stüt­zung (z. B. in der Geschäfts­stelle, Öffent­lich­keits­ar­beit)
  • öko­lo­gi­sche Arbeit im Ver­ein (z. B. Sport in der Natur, Kli­mach­eck)
  • Inte­gra­ti­ons­ar­beit (z. B. sport­li­che Ange­bote, Frei­zeit­an­ge­bote für Flücht­linge)

Um eine Frei­wil­li­gen­dienst­stelle anbie­ten zu kön­nen, ist es erfor­der­lich, dass Sie sich im ers­ten Schritt als Ein­satz­stelle sowohl für den Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst als auch das Frei­wil­lige Soziale Jahr aner­ken­nen las­sen.

Der Antrag auf Aner­ken­nung ist unver­bind­lich und für BLSV-Mit­glieds­ver­eine und ‑ver­bände kos­ten­frei. Sollte die antrags­stel­lende Ein­satz­stelle kein BLSV-Mit­glieds­ver­ein oder – ver­band sein, stellt die Baye­ri­sche Sport­ju­gend im BLSV e.V. eine ein­ma­lige Auf­nah­me­ge­bühr in Höhe von 119,00 EUR (inkl. 19% USt.) in Rech­nung.

Fol­gende Vor­aus­set­zun­gen müs­sen erfüllt sein:

  • qua­li­fi­zierte Anlei­tung und Betreu­ung der Frei­wil­li­gen
  • Ein­satz­mög­lich­kei­ten der Frei­wil­li­gen im Rah­men von 38,5/Woche
  • Gesi­cherte Finan­zie­rung des monat­li­chen Grund­bei­trags zzgl. Fahrt­kos­ten zu den Seminaren/Lehrgängen und Berufs­ge­nos­sen­schafts­bei­trags
  • Vor­aus­set­zun­gen für die Aner­ken­nung

Fol­gen­des Doku­ment wird für die Aner­ken­nung benö­tigt.

–> Basis­an­trag auf Aner­ken­nung als Ein­satz­stelle

Bitte schi­cken Sie uns den Basis­an­trag kom­plett aus­ge­füllt für eine Vorab-Prü­fung digi­tal an freiwilligendienste@​blsv.​de. Nach erfolg­ter Prü­fung las­sen Ihnen per E‑Mail die wei­te­ren Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen für die abschlie­ßende BFD-Aner­ken­nung zukom­men. Sobald die Aner­ken­nung abge­schlos­sen ist, haben Sie die Mög­lich­keit, Frei­wil­lige ein­zu­stel­len.

Bei Fra­gen hel­fen wir Ihnen gerne wei­ter.