Für Einsatzstellen
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#ENGAGEMENTFÖRDERUNG
Sie suchen eine sportliche, interessierte und motivierte Person, die ein ganzes Jahr Vollzeit in der sportlichen und überfachlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder anderen Zielgruppen unterstützen kann? Sie möchten engagierte Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung fördern und bei der beruflichen Orientierung unterstützen? Dann schaffen Sie eine Freiwilligendienststelle und werden Sie Einsatzstelle!
Freiwilligendienste im Sport
Tel.: 089 / 15702–452
E‑Mail: freiwilligendienste@blsv.de
Servicezeiten:
09:00 – 12:00 Uhr (Mo — Fr)
14:00 – 16:00 Uhr (Mo — Do)
AUF EINEN BLICK …
Um einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) anbieten zu können, ist eine offizielle Anerkennung als Einsatzstelle beim Träger (Bayerische Sportjugend) notwendig. Anerkennen lassen können sich Vereine, Sportfachverbände, Landes- und Stadtsportverbände, Schulen, Kindergärten, Gemeinden, Fördervereine und weitere gemeinnützige Einrichtungen mit Sportbezug.
Der Antrag auf Anerkennung ist unverbindlich und für BLSV-Mitgliedsvereine und ‑Verbände kostenfrei. Für Nichtmitglieder fällt eine einmalige Aufnahmegebühr an.
Der Freiwilligendienst ist gesetzlich auf 38,5 Wochenarbeitsstunden ausgelegt. Die Wochenarbeitszeit im Teilzeitdienst liegt bei 20,1 Wochenarbeitsstunden. Die Möglichkeit des Teilzeitdienstes ist für über 27-Jährige ohne Voraussetzung möglich. Für unter 27- Jährige besteht die Möglichkeit nur bei besonderer Voraussetzung (z.B. Betreuung eines Kindes oder Angehörigen sowie gesundheitliche Beeinträchtigung).
Um die Wochenarbeitszeit zu erfüllen, können Freiwillige unterstützend in folgenden Tätigkeitsfeldern eingesetzt werden:
- Planung, Vorbereitung und Durchführung von Trainingseinheiten mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren
- Planung, Vorbereitung und Durchführung von Wettkämpfen
- Planung, Vorbereitung und Durchführung des Einsatzes in der Kindersportschule
- Planung, Vorbereitung und Durchführung von (Vereins-) Veranstaltungen
- Verwaltungstätigkeiten (Mitgliederverwaltung, Öffentlichkeitsarbeit)
- Mitarbeit bei der Vereinsarbeit bei Kooperationspartnern
- Einsatz in der Schule (SAG (Schularbeitsgemeinschaft), „Sportnach1“)
- Einsatz in der Nachmittags-/ Ganztagsbetreuung
Die wichtigsten Aufgaben der Einsatzstelle sind:
- Fachliche und persönliche Beratung der Freiwilligen durch eine feste Ansprechperson (Anleitung). Dazu gehören regelmäßige Feedbackgespräche, Unterstützung der Freiwilligen in der Durchführung der übertragenen Aufgaben
- Abwicklung des Bewerbungsverfahrens
- Koordination des FWD im Gesamtverein
- Erfüllung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (Gewährung von Urlaub, Freistellung für Seminare und Bildungstage, Zahlung des Einsatzstellenbeitrages)
- Zusammenarbeit mit der Bayerischen Sportjugend und den zuständigen Bildungsreferentinnen und ‑referenten.
Die Einsatzstelle muss den monatlichen Grundbetrag in Höhe von 598,00 EUR finanzieren können. Dieser beinhaltet:
- 360,00 EUR — Taschengeld der Freiwilligen
- ca. 150,00 EUR — Sozialversicherungsbeiträge (Renten‑, Arbeitslosen- und Krankenversicherung)
- Verwaltungs- und Steuerungsaufgaben der gesamten Personalabwicklung (Taschengeldauszahlung, Meldung bei der Krankenkasse und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge)
- pädagogische Begleitung, Gesetzliche Rahmenbedingungen
- Eine Erhöhung des Taschengeldes sowie Stellung von Unterkunft und Verpflegung sind auf freiwilliger Basis möglich und haben eine Erhöhung des Grundbeitrages zur Folge.
Zu dem monatlichen Grundbetrag kommen noch folgende Kosten:
- ca. 80,00 EUR Unfallversicherung (pro Jahr und pro Freiwilligen)
- Bildungstage (ÜL-C-Ausbildung ca. 200,00 EUR, Fachübungsleiterausbildung abweichend)
- Fahrtkosten zu den Seminaren
Eine Refinanzierung des Einsatzstellenbeitrages ist u.a. im Rahmen einer Kooperation z.B. mit anderen Sportvereinen, Kindergärten, Schulen (z.B. FWD Sport im Ganztag) oder Gemeinden möglich. Zudem können durch den unterstützenden Einsatz Freiwilliger bei Kooperationspartnern oder auf Vereinsveranstaltungen neue Mitglieder gewonnen werden.
Kooperationen sind bei beiden Dienstmodellen mit gemeinnützigen Partnern möglich (z.B. Kindergärten, Schulen, Gemeinden). Eine Kooperation zwischen zwei Sportvereinen ist ausschließlich im FSJ möglich.
Im Regelfall beginnt der FSJ-Jahrgang Ende August. Der BFD startet zum 1. September. Ein unterjähriger Dienstbeginn ist möglich, wenn Kontingentplätze verfügbar sind.
Für interessierte Einsatzstellen:
HIER GEHT ES ZUR ANERKENNUNG
Für anerkannte Einsatzstellen:
Die Bayerische Sportjugend berät und begleitet die Einsatzstellen und Freiwilligen über das Jahr hinweg pädagogisch, persönlich und fachlich durch eine zugeordnete Ansprechperson (Bildungsreferent:in). Die BSJ übernimmt zudem die Personalverwaltung für die Einsatzstellen, zieht den Einsatzstellenbeitrag ein, zahlt den Freiwilligen das Taschengeld aus, übernimmt die Meldung an die Krankenkasse sowie die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge.
Der Unterschied liegt hauptsächlich im Alter und den Tätigkeiten. Ein FSJ ist bis zu einem Alter von 26 Jahren möglich und die Freiwilligen unterstützen zum großen Teil in der Kinder- und Jugendarbeit. Beim BFD spielt das Alter der Freiwilligen keine Rolle und auch die Tätigkeitsfelder können weiter gefasst werden. Ausführliche Infos zu den verschiedenen Dienstmodellen finden Sie hier.