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Für Ein­satz­stel­len

#ENGA­GE­MENT­FÖR­DE­RUNG

Sie suchen eine sport­li­che, inter­es­sierte und moti­vierte Per­son, die ein gan­zes Jahr Voll­zeit in der sport­li­chen und über­fach­li­chen Arbeit mit Kin­dern und Jugend­li­chen oder ande­ren Ziel­grup­pen unter­stüt­zen kann? Sie möch­ten enga­gierte Men­schen in ihrer per­sön­li­chen Ent­wick­lung för­dern und bei der beruf­li­chen Ori­en­tie­rung unter­stüt­zen? Dann schaf­fen Sie eine Frei­wil­li­gen­dienst­stelle und wer­den Sie Ein­satz­stelle!

EIN­SATZ­STELLE WER­DEN

Kon­takt

Frei­wil­li­gen­dienste im Sport
Tel.: 089 / 15702–452
E‑Mail: freiwilligendienste@​blsv.​de
Ser­vice­zei­ten:
09:00 – 12:00 Uhr  (Mo — Fr)
14:00 – 16:00 Uhr  (Mo — Do)

AUF EINEN BLICK …

Um einen Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst (BFD) oder ein Frei­wil­li­ges Sozia­les Jahr (FSJ) anbie­ten zu kön­nen, ist eine offi­zi­elle Aner­ken­nung als Ein­satz­stelle beim Trä­ger (Baye­ri­sche Sport­ju­gend) not­wen­dig. Aner­ken­nen las­sen kön­nen sich Ver­eine, Sport­fach­ver­bände, Lan­des- und Stadt­sport­ver­bände, Schu­len, Kin­der­gär­ten, Gemein­den, För­der­ver­eine und wei­tere gemein­nüt­zige Ein­rich­tun­gen mit Sport­be­zug.

Der Antrag auf Aner­ken­nung ist unver­bind­lich und für BLSV-Mit­glieds­ver­eine und ‑Ver­bände kos­ten­frei. Für Nicht­mit­glie­der fällt eine ein­ma­lige Auf­nah­me­ge­bühr an.

HIER GEHT ES ZUR ANER­KEN­NUNG

Der Frei­wil­li­gen­dienst ist gesetz­lich auf 38,5 Wochen­ar­beits­stun­den aus­ge­legt. Die Wochen­ar­beits­zeit im Teil­zeit­dienst liegt bei 20,1 Wochen­ar­beits­stun­den. Die Mög­lich­keit des Teil­zeit­diens­tes ist für über 27-Jäh­rige ohne Vor­aus­set­zung mög­lich. Für unter 27- Jäh­rige besteht die Mög­lich­keit nur bei beson­de­rer Vor­aus­set­zung (z.B. Betreu­ung eines Kin­des oder Ange­hö­ri­gen sowie gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gung).

Um die Wochen­ar­beits­zeit zu erfül­len, kön­nen Frei­wil­lige unter­stüt­zend in fol­gen­den Tätig­keits­fel­dern ein­ge­setzt wer­den:

  • Pla­nung, Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung von Trai­nings­ein­hei­ten mit Kin­dern, Jugend­li­chen, Erwach­se­nen und Senio­ren
  • Pla­nung, Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung von Wett­kämp­fen
  • Pla­nung, Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung des Ein­sat­zes in der Kin­der­sport­schule
  • Pla­nung, Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung von (Ver­eins-) Ver­an­stal­tun­gen
  • Ver­wal­tungs­tä­tig­kei­ten (Mit­glie­der­ver­wal­tung, Öffent­lich­keits­ar­beit)
  • Mit­ar­beit bei der Ver­eins­ar­beit bei Koope­ra­ti­ons­part­nern
  • Ein­satz in der Schule (SAG (Schul­ar­beits­ge­mein­schaft), „Sportnach1“)
  • Ein­satz in der Nach­mit­tags-/ Ganz­tags­be­treu­ung

Die wich­tigs­ten Auf­ga­ben der Ein­satz­stelle sind:

  • Fach­li­che und per­sön­li­che Bera­tung der Frei­wil­li­gen durch eine feste Ansprech­per­son (Anlei­tung). Dazu gehö­ren regel­mä­ßige Feed­back­ge­sprä­che, Unter­stüt­zung der Frei­wil­li­gen in der Durch­füh­rung der über­tra­ge­nen Auf­ga­ben
  • Abwick­lung des Bewer­bungs­ver­fah­rens
  • Koor­di­na­tion des FWD im Gesamt­ver­ein
  • Erfül­lung der gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen (Gewäh­rung von Urlaub, Frei­stel­lung für Semi­nare und Bil­dungs­tage, Zah­lung des Ein­satz­stel­len­bei­tra­ges)
  • Zusam­men­ar­beit mit der Baye­ri­schen Sport­ju­gend und den zustän­di­gen Bil­dungs­re­fe­ren­tin­nen und ‑refe­ren­ten.

Die Ein­satz­stelle muss den monat­li­chen Grund­be­trag in Höhe von 598,00 EUR finan­zie­ren kön­nen. Die­ser beinhal­tet:

  • 360,00 EUR — Taschen­geld der Frei­wil­li­gen
  • ca. 150,00 EUR — Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge (Renten‑, Arbeits­lo­sen- und Kran­ken­ver­si­che­rung)
  • Ver­wal­tungs- und Steue­rungs­auf­ga­ben der gesam­ten Per­so­nal­ab­wick­lung (Taschen­geld­aus­zah­lung, Mel­dung bei der Kran­ken­kasse und Abfüh­rung der Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge)
  • päd­ago­gi­sche Beglei­tung, Gesetz­li­che Rah­men­be­din­gun­gen
  • Eine Erhö­hung des Taschen­gel­des sowie Stel­lung von Unter­kunft und Ver­pfle­gung sind auf frei­wil­li­ger Basis mög­lich und haben eine Erhö­hung des Grund­bei­tra­ges zur Folge.

Zu dem monat­li­chen Grund­be­trag kom­men noch fol­gende Kos­ten:

  • ca. 80,00 EUR Unfall­ver­si­che­rung (pro Jahr und pro Frei­wil­li­gen)
  • Bil­dungs­tage (ÜL-C-Aus­bil­dung ca. 200,00 EUR, Fach­übungs­lei­ter­aus­bil­dung abwei­chend)
  • Fahrt­kos­ten zu den Semi­na­ren

Eine Refi­nan­zie­rung des Ein­satz­stel­len­bei­tra­ges ist u.a. im Rah­men einer Koope­ra­tion z.B. mit ande­ren Sport­ver­ei­nen, Kin­der­gär­ten, Schu­len (z.B. FWD Sport im Ganz­tag) oder Gemein­den mög­lich. Zudem kön­nen durch den unter­stüt­zen­den Ein­satz Frei­wil­li­ger bei Koope­ra­ti­ons­part­nern oder auf Ver­eins­ver­an­stal­tun­gen neue Mit­glie­der gewon­nen wer­den.

REFI­NAN­ZIE­RUNGS­MÖG­LICH­KEI­TEN

Koope­ra­tio­nen sind bei bei­den Dienst­mo­del­len mit gemein­nüt­zi­gen Part­nern mög­lich (z.B. Kin­der­gär­ten, Schu­len, Gemein­den). Eine Koope­ra­tion zwi­schen zwei Sport­ver­ei­nen ist aus­schließ­lich im FSJ mög­lich.

Im Regel­fall beginnt der FSJ-Jahr­gang Ende August. Der BFD star­tet zum 1. Sep­tem­ber.  Ein unter­jäh­ri­ger Dienst­be­ginn ist mög­lich, wenn Kon­tin­gent­plätze ver­füg­bar sind.

Für inter­es­sierte Ein­satz­stel­len:

HIER GEHT ES ZUR ANER­KEN­NUNG

Für aner­kannte Ein­satz­stel­len:

FREI­WIL­LIGE FIN­DEN

FREI­WIL­LIGE EIN­STEL­LEN UND VER­WAL­TEN 

Die Baye­ri­sche Sport­ju­gend berät und beglei­tet die Ein­satz­stel­len und Frei­wil­li­gen über das Jahr hin­weg päd­ago­gisch, per­sön­lich und fach­lich durch eine zuge­ord­nete Ansprech­per­son (Bildungsreferent:in). Die BSJ über­nimmt zudem die Per­so­nal­ver­wal­tung für die Ein­satz­stel­len, zieht den Ein­satz­stel­len­bei­trag ein, zahlt den Frei­wil­li­gen das Taschen­geld aus, über­nimmt die Mel­dung an die Kran­ken­kasse sowie die Abfüh­rung der Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge.

Der Unter­schied liegt haupt­säch­lich im Alter und den Tätig­kei­ten. Ein FSJ ist bis zu einem Alter von 26 Jah­ren mög­lich und die Frei­wil­li­gen unter­stüt­zen zum gro­ßen Teil in der Kin­der- und Jugend­ar­beit. Beim BFD spielt das Alter der Frei­wil­li­gen keine Rolle und auch die Tätig­keits­fel­der kön­nen wei­ter gefasst wer­den. Aus­führ­li­che Infos zu den ver­schie­de­nen Dienst­mo­del­len fin­den Sie hier.

DIENST­MO­DELLE