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Bil­dungs­netz­werke im Sport

Wir ver­bin­den Bil­dung und Bewe­gung

Der Auf­trag: Kin­dern durch Bil­dungs­netz­werke bestehend aus Sport­ver­ei­nen und Bil­dungs- und Betreu­ungs­ein­rich­tun­gen ein gesun­des Auf­wach­sen zu ermög­li­chen!

Kon­takt

Koope­ra­tion Kin­der­krippe und Kita
Nata­lie Bosch
Tel.: 089 / 15702–243
E‑Mail: natalie.​bosch@​blsv.​de
Koope­ra­tion Schule und schu­li­sche Kin­der­ta­ges­stätte
Heloise Hut­ter
Tel.: 089 / 15702–649
E‑Mail: heloise.​hutter@​blsv.​de

Die Baye­ri­sche Sport­ju­gend (BSJ) sieht sich als Bil­dungs­ak­teur und auch als akti­ver Bil­dungs­part­ner! Sie bringt das volle Poten­zial der moto­ri­schen Grund­aus­bil­dung durch Bewe­gung, Spiel und Sport in alle Lern- und Bil­dungs­pro­zesse im Kin­des­al­ter mit ein – auch und vor allem außer­halb des orga­ni­sier­ten Sports.
Sport, Bewe­gung und Bil­dung sind zen­trale The­men einer moder­nen Erzie­hung! Bil­dung ist das zen­trale Thema der indi­vi­du­el­len wie auch gesell­schaft­li­chen Ent­wick­lung. Sport und Bewe­gung sind ele­men­tare Bestand­teile unse­rer Kul­tur.
Sport und Bewe­gung hat das Poten­zial, den Zugang zu Bil­dung in zwei­er­lei Hin­sicht zu öff­nen:

  1. Bil­dung zum Sport: der Erwerb von Kom­pe­ten­zen, um Sport und Bewe­gung aus­füh­ren zu kön­nen und die gleich­zei­tige Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung durch das Aus­üben.
  2. Bil­dung durch Sport: der Erwerb von Kom­pe­ten­zen, die durch die Unter­stüt­zung von Bewe­gung ermög­licht wer­den. Das bedeu­tet, dass die Bewe­gung als Kata­ly­sa­tor dient, um Bil­dung zu unter­stüt­zen.

 

 

Bewe­gung im Kin­des­al­ter ist ele­men­tar!

Und dies nicht nur für die Ent­wick­lungs­pro­zesse wie moto­ri­sche Leis­tungs­fä­hig­keit, die kör­per­li­che und see­li­sche Gesund­heit und den Auf­bau von Res­sour­cen, son­dern auch für die Bil­dungs­pro­zesse.

Kin­der ler­nen über Bewe­gung und Erfor­schen die Welt und sich ken­nen!

Diese Erkennt­nis macht das Thema Bewe­gung zu einem Quer­schnitts­thema und ist gleich­zei­tig der Schlüs­sel zu allen Ent­wick­lungs- und Bil­dungs­pro­zes­sen.

Indem wir den Auf­bau von Bil­dungs­netz­wer­ken im Sport unter­stüt­zen und för­dern, schaf­fen wir best­mög­li­che Rah­men­be­din­gun­gen für ein gesun­des und kind­ge­rech­tes Auf­wach­sen.

Unser Thema ist „Beweg­tes Ler­nen“ in Kin­der­krippe und Kita, d.h. der Auf­bau von Koope­ra­tio­nen zwi­schen Sport­ver­ei­nen und Bil­dungs­ein­rich­tun­gen.

Wie sehen diese Netz­werke aus:

Der Sport­ver­ein und die Kita/Krippe agie­ren im Bereich Bewe­gung als Part­ner. Das pri­märe Ziel die­ser Bil­dungs­netz­wer­kes ist die Bewe­gungs­för­de­rung der Kin­der inner­halb ihrer Bil­dungs­ein­rich­tung und einen ers­ten Kon­takt mit dem orga­ni­sier­ten Sport. Das bedeu­tet der Sport­ver­ein unter­stützt, als exter­ner Dienst­leis­ter, inner­halb der Betreu­ungs­zei­ten durch zusätz­li­che Bewe­gungs­an­ge­bote die Bil­dungs­ar­beit der Ein­rich­tun­gen.

Diese Zusam­men­ar­beit kann in unter­schied­li­cher Weise statt­fin­den.

Arten von Koope­ra­tio­nen:

  1. Unge­bun­den, d.h. der Sport­ver­ein bie­tet oder über­nimmt in unre­gel­mä­ßi­gen Abstän­den (Schnup­per­tage, Events, nur in einem bestimm­ten Zeit­raum) Bewe­gungs­an­ge­bote in der Bil­dungs­ein­rich­tung
  2. Gebun­den, d.h. der Sport­ver­ein bie­tet oder über­nimmt in regel­mä­ßi­gen Abstän­den Bewe­gungs­an­ge­bote in der Bil­dungs­ein­rich­tung (wöchent­li­che Bewe­gungs­stun­den)        

Da die Ange­bote wäh­rend der Betreu­ungs­zei­ten statt­fin­den, han­delt es sich um eine Kita- Ver­an­stal­tung (Ver­si­che­rungs­schutz der Kin­der über die Kita).

Der Weg in eine Koope­ra­tion:

  1. Kon­takt­auf­nahme zwi­schen den Insti­tu­tio­nen und Bedarfs­klä­rung
  2. Bestim­mung von ver­ant­wort­li­chen Per­so­nen in den Insti­tu­tio­nen
  3. Aus­ge­stal­tung der Ver­trags­in­halte – wel­ches Ange­bot, wann, wie und die Kos­ten

Die Kos­ten:

Bei den anfal­len­den Kos­ten han­delt es sich in der Regel um das Hono­rar für die Übungsleiterin/den Übungs­lei­ter.

In der Regel wer­den diese Kos­ten von meh­re­ren Schul­tern getra­gen (Kita Trä­ger, Eltern, Spon­sor, Gemeinde usw.).

Die För­der­mög­lich­kei­ten durch die Baye­ri­sche Sport­ju­gend:

Im Kita Jahr 2023/2024 erhal­ten Koope­ra­tio­nen Zuschüsse für das Hono­rar der Übungs­lei­te­rin bzw. des Übungs­lei­ters.

Diese För­de­rung wird der­zeit durch ein Pro­jekt mit dem Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­rium für Gesund­heit und Pflege, im Rah­men der Kam­pa­gne Gesund. Leben. Bay­ern, ermög­licht. Ob diese För­de­rung auch im Kita Jahr 2024/25 Bestand haben wird, lässt sich der­zeit nicht vor­her­se­hen.

Qua­li­fi­zie­rungs­mög­lich­keit Beweg­tes Ler­nen:

Das Zer­ti­fi­kat „Beweg­tes Ler­nen“ soll allen betei­lig­ten Per­so­nen inner­halb von Bil­dungs­netz­wer­ken und wei­te­ren Inter­es­sier­ten die Mög­lich­keit geben sich gezielt fort­zu­bil­den. Diese Fort­bil­dung rich­tet sich glei­cher­ma­ßen an die Übungs­lei­te­rin­nen und Übungs­lei­ter in den Sport­ver­ei­nen, als auch an die päd­ago­gi­schen Fach­kräfte in Kita und Krippe.

Ziel die­ser Fort­bil­dung ist es, mit und durch Bewe­gung die Ent­wick­lungs- und Bil­dungs­pro­zesse von Kin­dern opti­mal zu beein­flus­sen. Hier­für wer­den u.a. fol­gende Kennt­nisse geschult:

  • Bewe­gungs­räume erken­nen und gestal­ten
  • Der Bil­dungs­plan und Bewe­gung gehen Hand in Hand.
  • Bewe­gung, Spiel und Sport als zen­tra­ler Bestand­teil einer moder­nen Bil­dung
  • Kin­der stark machen      

Die Fort­bil­dung in Form eines Zer­ti­fi­ka­tes umfasst 25 UE.

  • Es gibt keine Zulas­sungs­be­schrän­kun­gen.
  • 15 UE wer­den in Form von online basier­tem Ler­nen ange­bo­ten (Eigen­stu­dium).
  • 10 UE fin­den in Form eines Prä­senz­ta­ges statt (Pra­xis­tag).       

Die nächste Fort­bil­dung ist der­zeit in Pla­nung.

GANZ­TÄ­GIGE BIL­DUNGS- UND BETREU­UNGS­AN­GE­BOTE

In den letz­ten Jah­ren ist ein ste­ti­ger Aus­bau der ganz­tä­gi­gen Bil­dungs- und Betreu­ungs­an­ge­bote für Grund­schul­kin­der zu ver­zeich­nen. An Bedeu­tung gewinnt die­ses Thema im Hin­blick auf die stu­fen­weise Ein­füh­rung eines Rechts­an­spruchs auf Ganz­tags­be­treu­ung für Kin­der im Grund­schul­al­ter ab dem Schul­jahr 2026/27. Bis zum Schul­jahr 2029/30 soll die­ser Rechts­an­spruch für alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler der 1. bis 4. Klas­sen­stufe gel­ten.

Was ist unter den Begrif­fen Rechts­an­spruch und Ganz­tag zu ver­ste­hen, wel­che Bil­dungs- und Betreu­ungs­an­ge­bote gibt es und wel­cher Bedarf an Betreu­ungs­plät­zen und Per­so­nal besteht? Hier geht es zu den Grund­la­gen und aktu­el­len Zah­len.

KOOPE­RA­TI­ONS­FOR­MEN

Bei der Wei­ter­ent­wick­lung der Betreu­ungs­land­schaft ist es von gro­ßer Bedeu­tung, Bewe­gung und Sport in den All­tag von Kin­dern und Jugend­li­chen in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und Schu­len zu inte­grie­ren. Bewe­gung dient nicht nur als psycho-sozia­les Ven­til, son­dern för­dert auch die kör­per­li­che Ent­wick­lung. In die­sem Kon­text kön­nen Koope­ra­tio­nen zwi­schen Sport­ver­ei­nen und Bil­dungs­ein­rich­tun­gen eine ent­schei­dende Rolle spie­len.

Ein Sport­ver­ein kann ver­schie­dene Koope­ra­tio­nen mit Schu­len ein­ge­hen:

  • Zeit­lich begrenzte Bewe­gungs­an­ge­bote: z.B. Pro­jekt­wo­chen/-tage, Feri­en­pro­gramme, Sport­feste
  • Modell „Sport-nach‑1“: Sport­ver­eine und Schu­len kön­nen in ver­schie­de­nen Sport­ar­ten Sport­ar­beits­ge­mein­schaf­ten (SAGs) als frei­wil­li­ges Schnup­per­an­ge­bot ein­rich­ten. Die Abwick­lung aller For­ma­li­tä­ten ist online unter www​.sport​nach1​.de vor­zu­neh­men.
  • Modell „FWD Sport im Ganz­tag“: Frei­wil­li­gen­dienst­leis­tende erbrin­gen 70 % ihrer Arbeits­zeit im Ganz­tags­an­ge­bot der Koope­ra­ti­ons­schule und 30 % im Sport­ver­ein. Der Sport­ver­ein geht einen Koope­ra­ti­ons­ver­trag mit dem Frei­staat Bay­ern, ver­tre­ten durch die jeweils zustän­dige Regie­rung, ein.
  • Teil­ko­ope­ra­tion im offenen/gebundenen Ganz­tag: Der Sport­ver­ein über­nimmt das Sport­an­ge­bot im Ganz­tag und geht dafür einen Koope­ra­ti­ons­ver­trag mit dem Frei­staat Bay­ern, ver­tre­ten durch die jeweils zustän­dige Regie­rung, ein.
  • Voll­ko­ope­ra­tion im offenen/gebundenen Ganz­tag: Der Sport­ver­ein koor­di­niert das kom­plette Ganz­tags­an­ge­bot (Mit­tag­essen, Haus­auf­ga­ben­be­treu­ung und Frei­zeit­ge­stal­tung) und geht einen Koope­ra­ti­ons­ver­trag mit dem Frei­staat Bay­ern, ver­tre­ten durch die jeweils zustän­dige Regie­rung, ein.
  • Trä­ger­schaft einer Mit­tags­be­treu­ung: Der Sport­ver­ein über­nimmt als Trä­ger die Mit­tags­be­treu­ung im Anschluss an den Vor­mit­tags­un­ter­richt bis etwa 14:00 Uhr (MiB), bis min. 15:30 Uhr (ver­län­gerte MiB) oder bis 16:00 Uhr (ver­län­gerte MiB mit erhöh­ter För­de­rung).  Das Ange­bot vari­iert je nach Form der MiB.

Wel­che Koope­ra­ti­ons­form passt zu eurem Ver­ein, was sind die Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen, wo sind wei­tere Infor­ma­tio­nen zu fin­den und wer sind die Ansprech­per­so­nen? Hier geht es zu einer Hil­fe­stel­lung.

BIL­DUNGS­VER­AN­STAL­TUN­GEN

Ein Enga­ge­ment im Ganz­tag erfor­dert vom Sport­ver­ein vor allem Struk­tur, Sta­bi­li­tät und Qua­li­fi­ka­tion. Die Baye­ri­sche Sport­ju­gend bie­tet ver­schie­dene Aus- und Fort­bil­dungs­mög­lich­kei­ten in den The­men­be­rei­chen „Schule und Ver­ein” und „Sport im Ganz­tag“ für Übungs­lei­ter und Ver­eins­ma­na­ger an. Hier geht es zum Buchungs­por­tal Quali­NET.

Pra­xis­bei­spiele

Bei der 6. Baye­ri­schen Kin­der- und Jugend­sport­kon­fe­renz im Jahr 2024 stand das Thema Sport im schu­li­schen Ganz­tag im Mit­tel­punkt. In die­sem Rah­men haben ver­schie­dene Sport­ver­eine ihre Schul­ko­ope­ra­tio­nen auf Pla­ka­ten vor­ge­stellt. Hier geht es zu den Ver­an­stal­tungs­de­tails und den Pra­xis­bei­spie­len.

HÄU­FIG GESTELLTE FRA­GEN

Eine Samm­lung der häu­fig gestell­ten Fra­gen und Ant­wor­ten (FAQs) zum The­men­feld Sport im Ganz­tag gibt es hier.