Freistellung und Erstattung Verdienstausfall
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Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit & Erstattung von Verdienstausfall
Freistellung zur Unterstützung von ehrenamtlichen Engagements von Jugendleiterinnen und Jugendleitern nach dem Jugendarbeitfreistellungsgesetz und die Möglichkeit auf Verdienstausfallzuschüsse für bestimmte Maßnahmen über ein Fachprogramm aus Mitteln zur Umsetzung des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung
Ressort Controlling und Zuschüsse
Christine Will
Tel: +49 89 15702 428
christine.will@blsv.de
Der Freistaat Bayern unterstützt das ehrenamtliche Engagement von Jugendleiterinnen und Jugendleitern mit dem Jugendarbeitfreistellungsgesetz. Danach kann man
- für ehrenamtliche Tätigkeit bei Angeboten der Jugendarbeit im Sinne des § 11 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
und
- zur Teilnahme an Tagungen und Veranstaltungen, die der Aus- und Fortbildung für entsprechende Tätigkeiten dienen,
von der Arbeit freigestellt werden.
Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor dem beantragten Zeitraum beim Arbeitgeber eingegangen sein. Bitte setzen Sie sich mit der Jugendorganisation in Verbindung, die die Maßnahme anbietet. Sie stellt den Antrag.
Weitere Informationen und ein Antragsformular sind beim Bayerischen Jugendring zu finden.
Gefördert wird der bei einer ganztägigen oder auch stundenweisen Freistellung durch den Arbeitgeber entstandene Verdienstausfall in Höhe des Bruttogehalts. Eine Erstattung erfolgt nur bei der Teilnahme und Leitung von Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern sowie für die Teilnahme als ehrenamtlicher Funktionsträger_in an Tagungen oder Veranstaltungen von Jugendorganisationen, die mittelbar oder unmittelbar der Vorbereitung von Maßnahmen der Aus- und Fortbildung für die Tätigkeit in der Jugendarbeit dienen.
Der Antrag soll 5 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Bayerischen Sportjugend im Original eingereicht werden. Dem Antrag ist das Programm der Maßnahme beizulegen.
Der Antrag wird anschließend an den Bayerischen Jugendring weitergeleitet.
Für Maßnahmen ab dem 01.07.2025 ist eine Förderung der Erstattung von Verdienstausfall nur noch dann möglich, wenn dem/der ehrenamtlichen Mitarbeiter:in der Verdienstausfall im Rahmen der Leitung oder Teilnahme an einer Aus- oder Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter:innen entstanden ist.
Weitere Informationen, das Antragsformular sowie die Förderrichtlinien sind beim Bayerischen Jugendring zu finden.