Prävention sexualisierter Gewalt - PsG

Schutz von Kindern und Jugendlichen im Sport

Hier erfahren Sie die Bedeutung der Prävention sexualisierter Gewalt und wie sie aktiv im Sport gestaltet werden kann.

Kontakt

Prävention sexualisierter Gewalt - PsG
Tel.: 089 / 15702-555
E-Mail: psg@blsv.de

Zur Prävention sexualisierter Gewalt gehören alle Maßnahmen, die sexualisierte Gewalt im organisierten Sport gar nicht erst entstehen lassen und die eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Hinsehens schaffen. Sportvereine und Sportverbände sind daher in der Verantwortung, Schutzelemente zu entwickeln und umzusetzen, um mit angepassten Strukturen und sensibilisierten Mitarbeitenden einen gesamtgesellschaftlichen Beitrag zum Kindeswohl zu leisten.

Die Bayerische Sportjugend (BSJ) hat sich 2003 explizit gegen sexualisierte Gewalt ausgesprochen und damit gezeigt, dass das Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen im Sport ihr sehr am Herzen liegt. Seitdem macht sich die BSJ zur Aufgabe…

  • das Thema zu enttabuisieren
  • PsG in der BSJ, im BLSV und ihren Mitgliedsorganisationen zu verankern und weiterzuentwickeln
  • Präventionsarbeit zu leisten und zu unterstützen
  • Mitarbeitende im Sport zu sensibilisieren und zu qualifizieren.

Jede ein­zelne Verhaltensregel ist ein vor­beu­gen­der Bau­stein, der hilft den Schutz vor sexua­li­sier­ter Gewalt zu erhö­hen. Meh­rere und mit­ein­an­der ver­knüpfte Bau­steine bil­den dann das Schutz­kon­zept der Orga­ni­sa­tion. Die Erar­bei­tung eines Schutz­kon­zep­tes ist ein lang­fris­ti­ger und ste­ti­ger Pro­zess, der immer wie­der anzu­schie­ben ist. Wenn ein Ver­ein oder Ver­band beschlos­sen hat sich dem Kin­der- und Jugend­schutz anzu­neh­men, dann ist es an der Zeit über erste Schritte nach­zu­den­ken und die Ent­wick­lung eines Schutz­kon­zep­tes anzu­ge­hen. 

Fol­gende Verhaltensregeln kön­nen ein Schutz­kon­zept ent­hal­ten:

Eine erste Maß­nahme kann die Sen­si­bi­li­sie­rung der Mit­ar­bei­ten­den sein, die im Sport­ver­ein oder Sport­ver­band mit Kin­dern und Jugend­li­chen arbei­ten. Die BSJ bie­tet hierzu unter­schied­li­che Schu­lun­gen an (siehe Abschnitt „Bil­dungs­an­ge­bote“).

Das kann ein ver­eins­in­ter­ner Info­abend sein, aber auch die regel­mä­ßige Bespre­chung des The­mas in Sit­zun­gen kann grund­le­gen­des Wis­sen ver­mit­teln. Somit wird sexua­li­sierte Gewalt im Ver­ein zum Thema gemacht und ent­ta­bui­siert. Ein wich­ti­ger Schritt ist auch, dass sich der Ver­ein zum Kin­der­schutz bekennt (Ver­an­ke­rung in der Sat­zung oder Jugend­ord­nung) und dies nach innen und außen kom­mu­ni­ziert. Für die Posi­tio­nie­rung gegen sexua­li­sierte Gewalt stel­len wir fol­gende PsG-Pla­kate als PDF zum Down­load zur Ver­fü­gung. Die Pla­kate wei­sen auf grenz­ver­let­zende Situa­tio­nen hin und befä­hi­gen die Mit­glie­der, Vor­fälle im eige­nen Ver­ein zu mel­den. Pla­kat-Down­load mit Klick aufs Bild:

Plakat. Titel: Sag, was dir nicht passt. Sprechblase: Solche Fotos und Videos gehen gar nicht    Plakat. Titel: Sag, was dir nicht passt. Sprechblase: Glotzen geht gar nicht     

Mit einer eige­nen Selbst­ver­pflich­tung doku­men­tiert der Sport­ver­band bzw. der Sport­ver­ein, dass er gro­ßen Wert auf den Schutz sei­ner Kin­der und Jugend­li­chen vor sexua­li­sier­ter Atmo­sphäre, geschlechts­spe­zi­fi­scher Dis­kri­mi­nie­rung und sexu­el­len Über­grif­fen legt. Mit der Unter­zeich­nung der Selbst­ver­pflich­tung beken­nen und ver­pflich­ten sich die Mit­ar­bei­ten­den zum Kin­der- und Jugend­schutz.

Um sportliche Aktivitäten transparent zu gestalten, ist die Einführung von konkreten Verhaltensregeln eine wichtige Maßnahme. Sie sensibilisieren Mitarbeitende, Trainerinnen und Trainer, Kinder und Jugendliche sowie weitere Personen und geben ihnen Handlungssicherheit. Verhaltensregeln schützt sowohl Kinder und Jugendliche vor Gewalterfahrungen als auch Mitarbeitende vor falschem Verdacht. Die Regeln sollten gemeinsam von Vorstand, Mitarbeitenden, Trainerinnen und Trainern, Kindern, Jugendlichen und Eltern erarbeitet werden.

Hier geht’s zu den Verhaltensregeln der BSJ

Um mit Kin­dern und Jugend­li­chen den Zugang zum Thema PsG zu fin­den und eigene Ver­hal­tens­re­geln für den Sport­ver­ein bzw. Sport­ver­band zu ent­wi­ckeln und zu bespre­chen, ste­hen zwei Auf­klä­rungs­bro­schü­ren der BSJ zur Ver­fü­gung. Die Bro­schü­ren kön­nen per E‑Mail an psg@​blsv.​de kos­ten­los bestellt wer­den. 

Da Eltern eine zentrale Rolle beim Schutz von Kindern und Jugendlichen spielen und somit einen wichtigen Beitrag zur Präventionsarbeit in Sportvereinen leisten können, ist es wichtig mit den Eltern ins Gespräch zu kommen und sie in die Präventionsarbeit mit einzubeziehen.
Die dsj stellt mit der Broschüre „Safe Sport – Einbindung der Eltern in die Präventionsarbeit zum Schutz vor Gewalt“  umfangreiches Material zum Thema Elternarbeit zur Verfügung. Im Anhang der Broschüre ist auch ein Formulierungsvorschlag für einen Elternbrief zu finden.

Die Vor­lage und Ein­sicht­nahme des erwei­ter­ten Füh­rungs­zeug­nis­ses für alle Mit­ar­bei­ten­den in der Kin­der- und Jugend­ar­beit ist ein wei­te­rer Bau­stein eines Schutz­kon­zep­tes. Die Ein­sicht­nahme soll dazu bei­tra­gen, dass nie­mand, der bereits wegen einem Sexu­al­de­likt vor­be­straft ist, in der Kin­der- und Jugend­ar­beit ein­ge­setzt wird. Wei­tere Infor­ma­tio­nen fin­den sich in den FAQs zum erwei­ter­ten Füh­rungs­zeug­nis.

Auch mit den orts­an­säs­si­gen Fach­be­ra­tungs­stel­len in Kon­takt zu tre­ten, kann ein wei­te­rer Schritt sein. So hat man kon­krete Ansprech­per­so­nen an der Hand, wenn man bei einem Vor­fall nicht weiß, wie man han­deln soll. Einige Bera­tungs­stel­len bie­ten auch Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen an, es lohnt sich in den Aus­tausch zu gehen. Im Hilfeportal fin­den Sie Fach­be­ra­tungs­stel­len in Ihrer Nähe.

Zu wis­sen, was im Fall der Fälle zu tun ist, ist ein wesent­li­cher Bestand­teil eines Schutz­kon­zep­tes. Das Fluss­dia­gramm bie­tet einen Über­blick über die zu ergrei­fen­den Maß­nah­men.

Wei­ter­füh­rende Infor­ma­tio­nen 

Nach der Offen­le­gung eines Fal­les erfolgt die Auf­ar­bei­tung. Es geht nicht um eine Ver­gan­gen­heits­be­wäl­ti­gung, son­dern um die Auf­de­ckung der Kul­tur, Umstände und Struk­tu­ren, die sexua­li­sierte Beläs­ti­gung und Gewalt mög­lich gemacht haben. Auch die Frage, wann eine recht­li­che Bera­tung sinn­voll und unter Umstän­den auch zwin­gend not­wen­dig ist, sollte vorab geklärt wer­den.

Ziel einer Auf­ar­bei­tung ist die Gewin­nung von belast­ba­ren Ergeb­nis­sen, daher muss die Auf­ar­bei­tung fair und objek­tiv erfol­gen.

Detail­lier­tere Infos sind in der Arbeits­hilfe der dsj nach­zu­le­sen.

Bildungsangebote der BSJ und des BLSV

Sensibilisierung und Qualifizierung sind ein zentraler Bestandteil bei der Prävention sexualisierter Gewalt. Die BSJ empfiehlt alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit, zu sexualisierter Gewalt und möglichen Schutzelementen, zu schulen. Ziel ist es, bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Kultur des Hinsehens zu fördern, Auffälligkeiten nachzugehen, sich bei Bedarf Rat zu holen und aktiv für den Kinder- und Jugendschutz einzusetzen.

Vereinsinterne Inhouse Schulungen
Vereinsinterne Schulungen sind möglich und haben oft eine große Wirkung, weil sie viele Menschen im Verein erreichen. Wenn Sie nähere Informationen zu unseren Veranstaltungen wünschen oder Interesse an einer vereinsinternen Schulung haben, dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail an psg@blsv.de wir vermitteln Ihnen dann eine Referentin oder einen Referenten für eine Schulung.

Kommende Veranstaltungen
Für alle Engagierten im Kinder- und Jugendschutz im Sport bieten wir unterschiedliche Vernetzungs- und Bildungsveranstaltungen an. Hierzu gibt es eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen 2026. Auch bei kommunalen Einrichtungen (z.B. Jugendring) oder Fachberatungsstellen in Ihrer Nähe können Sie sich über Schulungsangebote informieren. Für die (geschulten) Vertrauenspersonen in den Sportvereinen und Sportverbänden bieten wir regelmäßig Vernetzungs- und Austauschtreffen an. Wenn Interesse besteht, dann melden Sie sich gerne direkt bei uns.

PsG in Aus- und Fortbildungen der BSJ und des BLSV

PsG ist verbindlicher Inhalt in folgenden BSJ- und BLSV- Ausbildungen. Somit werden alle lizenzierten Vereins- und Verbandsmitarbeitenden auf der ersten Lizenzstufe zum Thema PsG geschult. Zudem bieten wir unterschiedliche Themen zu PsG auch als Fortbildung für Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager an.

  • Übungsleiter C Breitensport Kinder/ Jugendliche
  • Übungsleiter C Breitensport Erwachsene/ Ältere
  • Vereinsmanager C
  • Clubassistent/in
  • Koordinator/in in offenen Ganztagsangeboten

Allgemeine Beratung zur Prävention sexualisierter Gewalt im Sport

Hauptberufliche Ansprechpersonen

Portrait Eva Weber  

Eva Weber
Tel.: 089 15702 555
E-Mail: psg@blsv.de

Portrait Veronika Radtke

Veronika Radtke
Tel.: 089 15702 555
E-Mail: psg@blsv.de

Zudem ist in jedem BSJ-Bezirk eine ehrenamtliche Ansprechperson aktiv. Wir stellen gerne den Kontakt her.

Newsletter

Sie möchten gerne über aktuelle Themen im Themenfeld PsG informiert werden? Dann melden Sie sich gerne per E-Mail an psg@blsv.de zu unserem Newsletter an.

Fachberatungsstellen zum Vorgehen in Verdachtsfällen und Beratung von Betroffenen:

Grafik mit Telefonhörer und dem Titel: Kinder- und Jugendtelefon 116111Grafik mit Lupe und Titel: Hilfe-Portal Sexueller MissbrauchGrafik mit Titel: Anlauf gegen Gewalt  Plakat mit Titel: nein, es ist nicht okay. Telefon 08001122200     Grafik mit Titel: Gewalt los werden

Hilfe für tatgeneigte Personen:

Logo kein Täter werden - Präventionsnetzwerk

Prä­ven­tion sexua­li­sier­ter Gewalt ist ein Qua­li­täts­merk­mal für gute Kin­der- und Jugend­ar­beit. Daher unter­stützt die BSJ ihre Mit­glieds­or­ga­ni­sa­tio­nen bei der Ein­füh­rung von Schutz­maß­nah­men, der Schu­lung von Mit­ar­bei­ten­den und der Ent­wick­lung von Schutz­kon­zep­ten. Da jede Orga­ni­sa­tion ein auf ihre Gege­ben­hei­ten abge­stimm­tes Schutz­kon­zept benö­tigt, hat sich die BSJ und der BLSV auch auf die­sen Weg gemacht und ver­schie­dene Schutz­maß­nah­men ver­ab­schie­det. Das Schutz­kon­zept der BSJ und des BLSV ent­wi­ckelt sich ste­tig wei­ter und beinhal­tet fol­gende Punkte:

  • Posi­tio­nie­rung zu sexua­li­sier­ter Gewalt und Ver­an­ke­rung in der Jugend­ord­nung der BSJ, der Sat­zung des BLSV und den Struk­tu­ren des Gesamt­ver­ban­des
  • Benen­nung von Ansprech­per­so­nen
  • Eig­nung von Mit­ar­bei­ten­den
  • Qua­li­fi­zie­rung des eige­nen Ver­bands­per­so­nals
  • Lizenz­er­werb und Lizenz­ent­zug
  • Inter­ven­tion und Kri­sen­leit­fa­den
  • Beschwer­de­ma­nage­ment
  • Risi­ko­ana­lyse
  • Schutz­ver­ein­ba­run­gen und Ver­hal­tens­re­geln