Suche
Close this search box.

Damit wie­der mehr Kin­der schwim­men ler­nen

Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung hat eine deut­li­che Erhö­hung der Schwimm­bad­för­de­rung und eine Neu­auf­lage des See­pferd­chen-Pro­gramms beschlos­sen.

Schwim­men kön­nen ret­tet Leben! Der Minis­ter­rat hat am Diens­tag des­halb eine kraft­vol­les Maß­nah­men­pa­ket zur Erhö­hung der Inves­ti­tio­nen in Bay­erns Schwimm­bä­der beschlos­sen. Außer­dem wurde das Gut­schein­pro­gramm „Mach mit – Tauch auf“ („See­pferd­chen-Pro­gramm“) neu auf­ge­legt.

Ins­be­son­dere die Schwimm­fä­hig­keit der Kin­der sei wich­tig für ihre Sicher­heit und ihr gesun­des Auf­wach­sen, heißt es in einer Mit­tei­lung zur Kabi­nett­sit­zung am 13. Juni. Deutsch­land­weit hat sich – nach Zah­len der DLRG – die Zahl der Grund­schü­ler, die nicht schwim­men kön­nen, von 10 Pro­zent auf 20 Pro­zent ver­dop­pelt. Die Ursa­chen hier­für sind viel­fäl­tig und wur­den durch die Schlie­ßung der Schwimm­bä­der wäh­rend der Corona-Pan­de­mie noch ver­stärkt. Vor die­sem Hin­ter­grund bezeich­net es die Staats­re­gie­rung als wich­ti­ges Anlie­gen, die rich­ti­gen Rah­men­be­din­gun­gen zu set­zen, damit Kin­der in Bay­ern unab­hän­gig von ihrer sozia­len oder finan­zi­el­len Situa­tion die Mög­lich­keit haben, das sichere Schwim­men zu ler­nen.

Im Ein­zel­nen hat die Staats­re­gie­rung fol­gen­des Sofort­pro­gramm beschlos­sen:

För­de­rung der Schwimm­bad­in­fra­struk­tur:

Die För­de­rung von Kom­mu­nen beim Bau von Schul­schwimm­hal­len wird wei­ter ver­bes­sert (kom­mu­nale Hoch­bau­för­de­rung):

– Kom­mu­nen, die ein Schul­schwimm­bad in inter­kom­mu­na­ler Zusam­men­ar­beit errich­ten, erhal­ten künf­tig einen För­der­satz­zu­schlag von 10 Pro­zent­punk­ten.

– Außer­dem sol­len die Kos­ten­richt­werte, also die Grund­lage für die För­de­rungs­höhe, nach einer bau­fach­li­chen Prü­fung erhöht wer­den, um so den spe­zi­fi­schen Kos­ten­ent­wick­lun­gen beim Bau von Schul­schwimm­bä­dern bes­ser Rech­nung zu tra­gen.

Die För­de­rung von kom­mu­na­len Bädern wird deut­lich erhöht

Die För­de­rung der Sanie­rung, Moder­ni­sie­rung und bar­rie­re­freien Umge­stal­tung von kom­mu­na­len Bädern – über­wie­gend Frei­bä­der, in denen Schul­schwim­men oder Schwimm­kurse ange­bo­ten wer­den – wird deut­lich erhöht (Son­der­pro­gramm Schwimm­bad­för­de­rung des Staats­mi­nis­te­ri­ums für Woh­nen, Bau und Ver­kehr):

–  Der För­der­rah­men wird ver­dop­pelt und beträgt somit bis zu 80 Pro­zent. Für finanz­schwa­che Kom­mu­nen wird der Höchst­för­der­satz auf bis zu 90 Pro­zent ange­ho­ben.

– Die Decke­lung der zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben wird von der­zeit 5,807 Mil­lio­nen Euro auf 8 Mil­lio­nen Euro ange­ho­ben.

Durch diese Maß­nah­men wer­den die baye­ri­schen Kom­mu­nen ins­be­son­dere beim Bau von Frei­bä­dern künf­tig noch bes­ser unter­stützt.

Auch die För­de­rung ver­eins­ei­ge­ner Schwimm­bä­der wird durch Anpas­sung der För­der­ku­lisse im Rah­men der Sport­för­de­rung ver­bes­sert und die För­der­sätze ange­passt.

Schwimm­för­der­pro­gramm:

Zudem wird das Schwimm­för­der­pro­gramm „Mach mit – Tauch auf!“ (sog. „See­pferd­chen-Pro­gramm“) fort­ge­führt:

– Zu Beginn des neuen Schul- und Kin­der­gar­ten­jah­res 2023/2024 erhal­ten alle Erst­kläss­le­rin­nen und Erst­kläss­ler bzw. Vor­schul­kin­der einen Gut­schein über 50 Euro für einen Schwimm­kurs zum Erwerb des Früh­schwim­mer­ab­zei­chens „See­pferd­chen“.

– Ab dem Kin­der­gar­ten­jahr 2024/2025 wer­den alle Vor­schul­kin­der jähr­lich zu Beginn des jewei­li­gen Kin­der­gar­ten­jah­res einen ent­spre­chen­den Gut­schein erhal­ten.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen zum Gut­schein­pro­gramm im kom­men­den Schul- und Kin­der­gar­ten­jahr 2023/2024 fol­gen in Kürze unter: https://​www​.mach​-mit​.bay​ern​.de

Beitrag teilen:

Inhalt

Folge uns auf: