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Qua­li­fi­zierte Fort­bil­dung für Kin­der- und Jugend­schutz­be­auf­tragte

Kürz­lich fand in Köln eine Fort­bil­dung der DOSB-Füh­rungs­aka­de­mie statt, an der die baye­ri­schen Ver­tre­ter Oli­ver Kraus vom Fres­bee­s­port-Lan­des­ver­band Bay­ern, die Kin­der- und Jugend­schutz­be­auf­tragte der Baye­ri­schen Sport­ju­gend im Bezirk Nie­der­bay­ern, Sabine Schwei­bold und der Gewalt­schutz­be­auf­tragte des Deut­schen Ju-Jutsu Ver­ban­des, Fritz Schwei­bold, beide aus Furth, teil­nah­men. Thema der Fort­bil­dung war „Gesprächs­füh­rung bei Fäl­len von sexua­li­sier­ter Gewalt“.  Neben Hin­ter­grund­wis­sen, Prin­zi­pien der Gesprächs­füh­rung im jewei­li­gen Fall, wurde auch die Bedeu­tung von betrof­fe­nen­ge­rech­ter Hal­tung bei Gesprä­chen ver­mit­telt. Die Gewähr­leis­tung von Schutz und Sicher­heit jun­ger Men­schen an allen Orten, an denen sie sich auf­hal­ten, ist ein zen­tra­les Recht jun­ger Men­schen. Gleich­zei­tig stellt dies eine hohe Ver­pflich­tung für all die­je­ni­gen dar, die dafür die Ver­ant­wor­tung tra­gen, im Sport also die Sport­ver­eine und ‑ver­bände. Wäh­rend in Ein­rich­tun­gen der Hilfe zur Erzie­hung und in den Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen das Vor­lie­gen eines Schutz­kon­zep­tes bereits ver­pflich­tend ist, ist das im Sport nicht so. Immer wie­der kommt es im Sport zu Grenz­ver­let­zun­gen, Über­grif­fen und Straf­ta­ten. Viele Ver­eine und Ver­bände sind im Bereich der Prä­ven­tion, der Inter­ven­tion und Auf­ar­bei­tung schlicht­weg über­for­dert, wer­den die Tätig­kei­ten doch über­wie­gend im ehren­amt­li­chen Kon­text aus­ge­führt. Des­halb ist es um so wich­ti­ger, dass Sport­ver­eine und ‑ver­bände auf qua­li­fi­zierte Bera­tung zurück­grei­fen und ent­spre­chende Ange­bote wahr­neh­men kön­nen. Neben mora­li­schen und ethi­schen Grün­den wer­den auch im ehren­amt­li­chen Bereich, ins­be­son­dere bei freien Trä­gern der Jugend­ar­beit, Schutz­kon­zepte emp­foh­len zur Siche­rung der Rechte und des Wohls von Kin­dern und Jugend­li­chen. Dazu müs­sen zum Schutz vor Gewalt bei jeder Insti­tu­tion geeig­nete Ver­fah­ren gewähr­leis­tet wer­den. Hierzu zäh­len u.a.  die Vor­lage eines erwei­ter­ten Füh­rungs­zeug­nis­ses, die Selbst­ver­pflich­tungs­er­klä­rung bzw. Ver­hal­tens­ko­dex sowie eine Kul­tur des Hin­se­hens und Han­delns. Im Sport­be­reich wur­den dies­be­züg­lich in vie­len Regio­nen Ver­träge der Jugend­äm­ter mit den Ver­ei­nen geschlos­sen. Opfer- und Betrof­fe­nen­hil­fe­or­ga­ni­sa­tio­nen for­dern, dass die Gemein­nüt­zig­keit vom Vor­han­den­sein eines Schutz­kon­zep­tes abhän­gig ist. Immer mehr Sport­ver­eine und ‑ver­bände sind sich ihrer Ver­ant­wor­tung bewusst und arbei­ten aktiv an der Aus­ge­stal­tung und Umset­zung eines Schutz­kon­zep­tes.

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