Ganz­ta­ges­be­treu­ung in Schu­len

Am 30. lud die Baye­ri­sche Sport­ju­gend zum Infor­ma­ti­ons­abend zum Thema Rechts­an­spruch Ganz­tags­be­treu­ung in den Grund­schu­len.

Der Kreis­vor­sit­zende Ste­fan Wer­ner erläu­terte den aktu­el­len Wis­sen­stand der Bayer. Sport­ju­gend und die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen. Die Kom­mu­nen müs­sen genü­gend Ganz­tags­be­treu­ungs­an­ge­bote ab Sep­tem­ber 2026 anbie­ten kön­nen. Es besteht aber keine Ver­pflich­tung als Eltern das Kind den gan­zen Tag betreuen zu las­sen. Er erläu­terte auch die ver­schie­de­nen Mög­lich­kei­ten am Ganz­tag als Ver­ein daran teil­ha­ben zu kön­nen,

Der Bezirks­ju­gend­lei­ter aus Mün­chen erläu­terte an sei­nem Pra­xis­bei­spiel pro und kon­tra der Betei­li­gung des Sport­ver­eins an der Ganz­tags­be­treu­ung. Pro Punkte sind Mit­glie­der­wer­bung, Hal­len­zei­ten und bei der End­ab­rech­nung eine schwarze null. Dage­gen spricht momen­tan noch die aktu­elle Unsi­cher­heit des Auf­trags­ein­gangs und die recht­li­che Ver­pflich­tung genü­gend Per­so­nal vor­zu­hal­ten.

Im Anschluss kam es zu einer ange­reg­ten Dis­kus­sion über die Betei­li­gung der Ver­eine an der Ganz­tags­be­treu­ung und wel­che Vor­aus­set­zun­gen vor­han­den sein müs­sen. Ver­tre­ter der Stadt und Land­kreis Lands­hut stell­ten sich auch der Fra­gen der Ver­eine und nah­men deren Anre­gung für Ihre Arbeit mit.