
Am 30. lud die Bayerische Sportjugend zum Informationsabend zum Thema Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung in den Grundschulen.
Der Kreisvorsitzende Stefan Werner erläuterte den aktuellen Wissenstand der Bayer. Sportjugend und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Kommunen müssen genügend Ganztagsbetreuungsangebote ab September 2026 anbieten können. Es besteht aber keine Verpflichtung als Eltern das Kind den ganzen Tag betreuen zu lassen. Er erläuterte auch die verschiedenen Möglichkeiten am Ganztag als Verein daran teilhaben zu können,
Der Bezirksjugendleiter aus München erläuterte an seinem Praxisbeispiel pro und kontra der Beteiligung des Sportvereins an der Ganztagsbetreuung. Pro Punkte sind Mitgliederwerbung, Hallenzeiten und bei der Endabrechnung eine schwarze null. Dagegen spricht momentan noch die aktuelle Unsicherheit des Auftragseingangs und die rechtliche Verpflichtung genügend Personal vorzuhalten.
Im Anschluss kam es zu einer angeregten Diskussion über die Beteiligung der Vereine an der Ganztagsbetreuung und welche Voraussetzungen vorhanden sein müssen. Vertreter der Stadt und Landkreis Landshut stellten sich auch der Fragen der Vereine und nahmen deren Anregung für Ihre Arbeit mit.