BJR will faire, nach­hal­tige und inklu­sive Olym­pi­sche Spiele in Mün­chen mit­ge­stal­ten

Beschlüsse u.a. zu U18-Wah­len bei der Kom­mu­nal­wahl 2026, zur Frei­stel­lung von Ehren­amt­li­chen in der Jugend­ar­beit und zur Finan­zie­rung von Jugend­bil­dungs­stät­ten

Auf der 167. Voll­ver­samm­lung des Baye­ri­schen Jugend­rings (BJR) haben die Dele­gier­ten der baye­ri­schen Jugend­ar­beit eine Bewer­bung Mün­chens als Aus­tra­gungs­ort für die Olym­pi­schen und Para­lym­pi­schen Spiele im Jahr 2036 bzw. 2040 bzw. 2044 als Chance begrüßt, ein glo­ba­les Sport­er­eig­nis im Sinne von Fair­ness, Nach­hal­tig­keit und jun­ger Teil­habe zukunfts­ge­rich­tet mit­zu­ge­stal­ten und neu zu den­ken.

Olym­pia nur mit ech­ter Jugend­be­tei­li­gung und kla­ren Bedin­gun­gen

Damit die Spiele ein Erfolg für alle Gene­ra­tio­nen wer­den, ver­bin­det der BJR seine Olym­pia-Unter­stüt­zung mit kla­ren Gelin­gens­be­din­gun­gen – wie echte Jugend­be­tei­li­gung, Nach­hal­tig­keit und Trans­pa­renz, wie BJR-Prä­si­dent Phil­ipp Seitz erklärt: „Junge Men­schen von heute wer­den bei die­sen Spie­len die tra­gen­den Per­sön­lich­kei­ten der Gesell­schaft sein – und sie kön­nen schon jetzt zei­gen, wie Zukunft gestal­tet wird. Des­halb müs­sen sie aktiv an der Pla­nung betei­ligt sein. Das finale Bewer­bungs­kon­zept soll einen Jugend­check durch­lau­fen, und junge Men­schen müs­sen in allen Beratungs‑, Ent­schei­dungs- und Auf­sichts­gre­mien ver­tre­ten sein.“

Olym­pi­sche Werte stär­ken die Jugend­ar­beit

Der BJR unter­streicht die Chan­cen Mün­chens als Aus­tra­gungs­ort: „Olym­pia steht für Fair­ness, Freund­schaft und das Mit­ein­an­der über Gren­zen hin­weg – Werte, die auch die Jugend­ar­beit prä­gen“, so Seitz. „Die Olym­pi­schen Spiele erhö­hen die Sicht­bar­keit des Sports, sie ste­hen für Welt­of­fen­heit und für die inter­na­tio­nale Begeg­nung jun­ger Men­schen. Die Spiele unter­strei­chen die Bedeu­tung von Bewe­gung als Grund­lage eines gesun­den Lebens und moti­vie­ren junge Men­schen und Ver­eine, sich auf die­sem Feld dau­er­haft zu enga­gie­ren. Nach­hal­tig aus­ge­baute Sport­stät­ten kön­nen die­sen Gewinn weit über das ein­ma­lige Ereig­nis absi­chern. Die Stadt Mün­chen lie­fert mit dem Olym­pia-Sta­dion aus dem Jahr 1972 und mit zahl­rei­chen ande­ren, seit über 50 Jah­ren betrie­be­nen Sport- und Frei­zeit­stät­ten den Beweis dafür.“

Wei­tere Kri­te­rien für eine Unter­stüt­zung durch den BJR sind öko­no­mi­sche Nach­hal­tig­keit und Gemein­wohl-Ori­en­tie­rung, die gezielte För­de­rung des Brei­ten­sports, kon­ti­nu­ier­li­che Inves­ti­tio­nen in moderne Trai­nings­räume und Sport­stät­ten, öko­lo­gi­sche Nach­hal­tig­keit und Kli­ma­schutz, soziale Nach­hal­tig­keit und Teil­habe, Trans­pa­renz und Inte­gri­tät bei öffent­li­chen Sicher­heits­kos­ten und Spon­so­ring-Ver­ein­ba­run­gen sowie Inklu­sion und zukunfts­wei­sende Stadt­ent­wick­lung. „Damit könnte Mün­chen zei­gen, wie Olym­pia fair, nach­hal­tig und jugend­ge­recht gestal­tet wer­den kann.“

Jugend­mi­nis­te­rin Scharf betont Bedeu­tung von Mit­be­stim­mung

Bay­erns Jugend­mi­nis­te­rin Ulrike Scharf hatte in einem Gruß­wort die Dele­gier­ten ermu­tigt: „Junge Men­schen wol­len ihre Zukunft selbst gestal­ten. Ihr Enga­ge­ment ist beein­dru­ckend. Die junge Gene­ra­tion muss mit­re­den und ent­schei­den – das ist ein Garant dafür, dass unsere demo­kra­ti­schen Grund­werte auch in Zukunft wehr­haft und stark sind. Demo­kra­tie bedeu­tet Mit­ma­chen. Mir ist es wich­tig, den BJR zu unter­stüt­zen. Der Ver­band leis­tet einen unver­zicht­ba­ren Bei­trag in der Jugend­ar­beit. Bay­ern ist gemein­sam stark.“    

In die­sem Sinne beschloss die Voll­ver­samm­lung, dass es zur Kom­mu­nal­wahl 2026 in Bay­ern wie­der eine U18-Wahl als öffent­lich­keits­wirk­sa­mes Par­ti­zi­pa­ti­ons-Instru­ment für Kin­der und Jugend­li­che geben soll. Laut Beschluss soll die U18-Wahl auch im kom­men­den Jahr die Sicht­bar­keit der Kin­der- und Jugend­ar­beit vor Ort erhö­hen und die Rolle der Jugend­ver­bände und Jugend­ringe als wich­tige Akteure der Demo­kra­tie-Bil­dung unter­strei­chen.

Ein wei­te­rer Beschluss betraf die Frei­stel­lung von ehren­amt­lich Enga­gier­ten. Der BJR setzt sich für eine Novel­lie­rung des Jugend­ar­beits­frei­stel­lungs­ge­set­zes (JArbFG) ein. Als erfor­der­lich erach­tet wurde u.a. eine weite Aus­le­gung von Frei­stel­lungs­grün­den für alle For­men der Jugend­ar­beit (Tagun­gen, Gre­mien, Ver­an­stal­tun­gen), die Ein­be­zie­hung von Frei­wil­li­gen­dienst­leis­ten­den in den Kreis der berech­tig­ten Per­so­nen, die Klar­stel­lung der Ver­gü­tung wäh­rend der Frei­stel­lung und eine Erhö­hung der Frei­stel­lungs­dauer.

Jugend­bil­dungs­stät­ten sol­len vom Bil­dungs­fonds pro­fi­tie­ren

Außer­dem for­der­ten die Dele­gier­ten per Beschluss die Auf­nahme der Baye­ri­schen Jugend­bil­dungs­stät­ten als för­der­fä­hige Ein­rich­tun­gen in das Bil­dungs- und Betreu­ungs­son­der­ver­mö­gen. Durch inten­sive Lob­by­ar­beit des BJR soll ver­hin­dert wer­den, dass die Jugend­bil­dungs­stät­ten als bewährte Orte außer­schu­li­scher Bil­dung beim mit 100 Mrd. Euro aus­ge­stat­te­ten Son­der­ver­mö­gen nach dem neuen Län­der- und Kom­mu­nal­in­fra­struk­tur­fi­nan­zie­rungs­ge­setz (LuKIFG) über­gan­gen wer­den.

Wei­tere Beschlüsse der Voll­ver­samm­lung betra­fen Qua­li­täts­stan­dards zum Auf­bau kom­mu­na­ler Betei­li­gungs­struk­tu­ren für Kin­der und Jugend­li­che sowie ein ent­schlos­se­nes Vor­ge­hen gegen den erstar­ken­den Anti­fe­mi­nis­mus als gesamt­ge­sell­schaft­li­ches Phä­no­men.

Alle Beschlüsse sind im Wort­laut nach­les­bar unter https://​www​.bjr​.de/​u​e​b​e​r​-​u​n​s​/​g​r​e​m​i​e​n​/​b​e​s​c​h​l​u​e​sse

Foto: © BJR/Matthias Balk