Beschlüsse u.a. zu U18-Wahlen bei der Kommunalwahl 2026, zur Freistellung von Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit und zur Finanzierung von Jugendbildungsstätten
Auf der 167. Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings (BJR) haben die Delegierten der bayerischen Jugendarbeit eine Bewerbung Münchens als Austragungsort für die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036 bzw. 2040 bzw. 2044 als Chance begrüßt, ein globales Sportereignis im Sinne von Fairness, Nachhaltigkeit und junger Teilhabe zukunftsgerichtet mitzugestalten und neu zu denken.
Olympia nur mit echter Jugendbeteiligung und klaren Bedingungen
Damit die Spiele ein Erfolg für alle Generationen werden, verbindet der BJR seine Olympia-Unterstützung mit klaren Gelingensbedingungen – wie echte Jugendbeteiligung, Nachhaltigkeit und Transparenz, wie BJR-Präsident Philipp Seitz erklärt: „Junge Menschen von heute werden bei diesen Spielen die tragenden Persönlichkeiten der Gesellschaft sein – und sie können schon jetzt zeigen, wie Zukunft gestaltet wird. Deshalb müssen sie aktiv an der Planung beteiligt sein. Das finale Bewerbungskonzept soll einen Jugendcheck durchlaufen, und junge Menschen müssen in allen Beratungs‑, Entscheidungs- und Aufsichtsgremien vertreten sein.“
Olympische Werte stärken die Jugendarbeit
Der BJR unterstreicht die Chancen Münchens als Austragungsort: „Olympia steht für Fairness, Freundschaft und das Miteinander über Grenzen hinweg – Werte, die auch die Jugendarbeit prägen“, so Seitz. „Die Olympischen Spiele erhöhen die Sichtbarkeit des Sports, sie stehen für Weltoffenheit und für die internationale Begegnung junger Menschen. Die Spiele unterstreichen die Bedeutung von Bewegung als Grundlage eines gesunden Lebens und motivieren junge Menschen und Vereine, sich auf diesem Feld dauerhaft zu engagieren. Nachhaltig ausgebaute Sportstätten können diesen Gewinn weit über das einmalige Ereignis absichern. Die Stadt München liefert mit dem Olympia-Stadion aus dem Jahr 1972 und mit zahlreichen anderen, seit über 50 Jahren betriebenen Sport- und Freizeitstätten den Beweis dafür.“
Weitere Kriterien für eine Unterstützung durch den BJR sind ökonomische Nachhaltigkeit und Gemeinwohl-Orientierung, die gezielte Förderung des Breitensports, kontinuierliche Investitionen in moderne Trainingsräume und Sportstätten, ökologische Nachhaltigkeit und Klimaschutz, soziale Nachhaltigkeit und Teilhabe, Transparenz und Integrität bei öffentlichen Sicherheitskosten und Sponsoring-Vereinbarungen sowie Inklusion und zukunftsweisende Stadtentwicklung. „Damit könnte München zeigen, wie Olympia fair, nachhaltig und jugendgerecht gestaltet werden kann.“
Jugendministerin Scharf betont Bedeutung von Mitbestimmung
Bayerns Jugendministerin Ulrike Scharf hatte in einem Grußwort die Delegierten ermutigt: „Junge Menschen wollen ihre Zukunft selbst gestalten. Ihr Engagement ist beeindruckend. Die junge Generation muss mitreden und entscheiden – das ist ein Garant dafür, dass unsere demokratischen Grundwerte auch in Zukunft wehrhaft und stark sind. Demokratie bedeutet Mitmachen. Mir ist es wichtig, den BJR zu unterstützen. Der Verband leistet einen unverzichtbaren Beitrag in der Jugendarbeit. Bayern ist gemeinsam stark.“
In diesem Sinne beschloss die Vollversammlung, dass es zur Kommunalwahl 2026 in Bayern wieder eine U18-Wahl als öffentlichkeitswirksames Partizipations-Instrument für Kinder und Jugendliche geben soll. Laut Beschluss soll die U18-Wahl auch im kommenden Jahr die Sichtbarkeit der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort erhöhen und die Rolle der Jugendverbände und Jugendringe als wichtige Akteure der Demokratie-Bildung unterstreichen.
Ein weiterer Beschluss betraf die Freistellung von ehrenamtlich Engagierten. Der BJR setzt sich für eine Novellierung des Jugendarbeitsfreistellungsgesetzes (JArbFG) ein. Als erforderlich erachtet wurde u.a. eine weite Auslegung von Freistellungsgründen für alle Formen der Jugendarbeit (Tagungen, Gremien, Veranstaltungen), die Einbeziehung von Freiwilligendienstleistenden in den Kreis der berechtigten Personen, die Klarstellung der Vergütung während der Freistellung und eine Erhöhung der Freistellungsdauer.
Jugendbildungsstätten sollen vom Bildungsfonds profitieren
Außerdem forderten die Delegierten per Beschluss die Aufnahme der Bayerischen Jugendbildungsstätten als förderfähige Einrichtungen in das Bildungs- und Betreuungssondervermögen. Durch intensive Lobbyarbeit des BJR soll verhindert werden, dass die Jugendbildungsstätten als bewährte Orte außerschulischer Bildung beim mit 100 Mrd. Euro ausgestatteten Sondervermögen nach dem neuen Länder- und Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) übergangen werden.
Weitere Beschlüsse der Vollversammlung betrafen Qualitätsstandards zum Aufbau kommunaler Beteiligungsstrukturen für Kinder und Jugendliche sowie ein entschlossenes Vorgehen gegen den erstarkenden Antifeminismus als gesamtgesellschaftliches Phänomen.
Alle Beschlüsse sind im Wortlaut nachlesbar unter https://www.bjr.de/ueber-uns/gremien/beschluesse
Foto: © BJR/Matthias Balk