Sport im Ganztag in Bayern

Rahmenbedingungen

Ob bei der Durchführung einzelner Sportangebote oder der Übernahme von Koordinationsaufgaben im Ganztag – für Sportvereine sind verschiedene Rahmenbedingungen zu beachten. Dazu gehören die erforderlichen Qualifikationen des eingesetzten Personals ebenso wie Fragen der Finanzierung. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Schule und Sportverein.

Kontakt

Service-Center
Telefon: 089 15702-400
E-Mail: service@blsv.de

Recht­li­che Grund­la­gen

Die allgemeinen Rahmenbedingungen für Kooperationen mit Schulen als sportlicher Partner im Modell „Sport-nach-1“ finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Schule – Landesstelle für den Schulsport. Detaillierte Infos zur Sportarbeitsgemeinsaft (SAG) sind dort über den folgenden Link abrufbar.

Die zuge­hö­rige Kul­tus­mi­nis­te­ri­elle Bekannt­ma­chung ent­hält die ver­bind­li­chen gemein­sa­men Emp­feh­lun­gen zur Zusam­men­ar­beit von Schule und Sport­ver­ein im Rah­men von „Sport‑nach‑1“.

Die jeweiligen Rahmenbedingungen sowie Genehmigungs- und Fördervoraussetzungen für Ganztagsangebote unter Schulaufsicht sind in den einschlägigen Kultusministeriellen Bekanntmachungen (KMBek) geregelt. Sie bilden die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen – sowohl bei der Durchführung einzelner Sportangebote als auch bei der Übernahme der vollständigen Koordination des Ganztagsangebots.

Nähere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Mit dem kommenden Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter wurden neue Kultusministerielle Bekanntmachungen (KMBeks) erlassen.

Gebundener Ganztag

Offener Ganztag

Mittagsbetreuung

Ferienangebote unter Schulaufsicht*

KMBek: mit Schuljahr 26/27 für alle (Jgst. 1–4) in neuer Fassung

→ KMBek GGTS (neu)

KMBek: mit Schuljahr 29/30 für alle (Jgst. 1–4) in neuer Fassung

→ KMBek OGTS (neu)

KMBek: mit Schuljahr 26/27 für alle (Jgst. 1–4) in neuer Fassung

→ KMBek MiB (neu)

KMBek: mit Schuljahr 26/27

→ KMBek (Ferien)

 

→ KMBek OGTS (alt**)

  

* Voraussetzung für ein Ferienangebot unter Schulaufsicht: bereits aktiver Träger einer Mittagsbetreuung oder als Kooperationspartner einer offenen oder gebundenen Ganztagsschule tätig.

** gültig für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2026/2027 die Jahrgangsstufen 2 bis 4, im Schuljahr 2027/2028 die Jahrgangsstufen 3 und 4 und im Schuljahr 2028/2029 die Jahrgangsstufe 4 besuchen.

Per­so­nal

Unabhängig von der jeweiligen Kooperationsform mit einer Schule ist der Einsatz von qualifiziertem Sportpersonal eine zentrale Voraussetzung für die Umsetzung qualifizierter Sport‑ und Bewegungsangebote. Die fachliche und persönliche Eignung des eingesetzten Personals trägt wesentlich zur Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit der Angebote bei.

Welche konkreten Qualifikationsvoraussetzungen für ein fachlich angeleitetes Sportangebot erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Kooperationsform ab. Eine Übersicht über die entsprechenden Qualifikationsanforderungen finden Sie nachfolgend.

Niederschwellige Sportangebote an Schulen

Kooperationen mit Schulen als sportlicher Partner

Kooperationen im Ganztag als sportlicher Partner

Vollkooperationspartner oder Träger

  • mind. 18 Jahre alt
  • Übungsleiter-C oder
  • Trainer-C
  • mind. 18 Jahre alt
  • Übungsleiter-C/ Trainer-C oder
  • Übungsleiter-C mit sportartspezifischer Zusatzausbildung
  • mind. 18 Jahre alt
  • freiberufliche Qualifikation im Bereich Sport oder
  • vereinsorientierte Qualifikation

d.h. Übungsleiter-C (in der Ausbildung enthaltene Sportarten außer Schwimmen können vermittelt werden) oder Trainer C (die jeweilige Sportart kann vermittelt werden)

  • mind. 18 Jahre alt
  • freiberufliche Qualifikation im Bereich Sport oder
  • vereinsorientierte Qualifikation

d.h. Übungsleiter-C (in der Ausbildung enthaltene Sportarten außer Schwimmen können vermittelt werden) oder Trainer C (die jeweilige Sportart kann vermittelt werden)

 

-> Zur Übersicht

-> geregelt in den jeweiligen KMBeks

-> geregelt in den jeweiligen KMBeks

Finan­zie­rung

Die Finanzierung von Ganztagsangeboten ist nicht einheitlich geregelt, sondern hängt von mehreren Faktoren ab. Maßgeblich sind insbesondere

  • die Art des ganztägigen Betreuungsangebots (offener, gebundener Ganztag oder Mittagsbetreuung),
  • die Schulart (Grundschule, Mittelschule, …) und Schulform (staatliche oder private Schule),
  • die Zielgruppe bzw. Jahrgangsstufe der Schülerinnen und Schüler sowie
  • die Organisation als Kurz‑ oder Langgruppe.
 

Nachfolgend sind die unterschiedlichen Finanzierungssätze dargestellt, die sich je nach Ausgestaltung des Ganztagsangebots unterscheiden. Ergänzt ist die Übersicht um die Finanzierung niedrigschwelliger Angebote sowie von Kooperationen im Rahmen von „Sport-nach-1“.

Finanzierung

  • In der Regel Zuschuss der Schule/der Eltern zur Honorierung des Vereinsangebotes
  • Über das Startchancen-Programm an Startchancenschulen
    -> Mehr Infos

Finanzierung

SAG-Pauschale als zusätzlicher staatlicher Zuschuss zur Vereinspauschale (Stand Schuljahr 2025/26):

  • 130,00 € pro Schuljahr für ein Angebot von 1 UE pro Schulwoche*
  • 260,00 € pro Schuljahr für ein Angebot von 2 UE pro Schulwoche*

 

*für SAGs im Schwimmen oder Rettungsschwimmen an Grundschulen wird die SAG-Pauschale verdoppelt

Finanzierung

  • Orientierungswert bei 1.674 € pro Schuljahr für 60-minütiges Angebot pro Woche

Förderungen Grundschulen 2026/27

Staatliche Schulen
  • 27.018 € für Jgst. 1 je Klasse*
  • 14.410 € für Jgst. 2 je Klasse*
  • 9.870 € für Jgst. 3/4 je Klasse*
Privatschulen
  • 52.772 € Jgst. 1 je Klasse
  • 42.217 € Jgst. 2 je Klasse
  • 35.491 € Jgst. 3/4 je Klasse

*beinhaltet jeweils 8.213 € pro Klasse kommunale Mitfinanzierungspauschale

Förderungen Grundschulen 2026/27

Staatliche Schulen
  • 63.038 € Jgst.1/2 pro Langgruppe*
  • 43.704 € Jgst. 3/4 pro Langgruppe*
  • 18.696 € Jgst. 1-4 pro Kurzgruppe**
Privatschulen
  • 52.772 € Jgst.1/2 pro Langgruppe
  • 35.491 € Jgst. 3/4 pro Langgruppe
  • 9.348 € Jgst. 1-4 pro Kurzgruppe

Beinhaltet kommunalen Mitfinanzierungsanteil i.H.v *8.213 € / Langgruppe, **7.478 € / Kurzgruppe

Staatliche Förderung (2026/27)

-> Übersicht

  • bis 14.00 Uhr: 5.737 € pro Gruppe
  • bis 15.00 Uhr: 12.293 € pro Gruppe
  • bis 16.00 Uhr: 16.391 € pro Gruppe

Weitere Finanzierungsmöglichkeit von Sport- und Bewegungsangeboten über das Startchancen-Programm an Startchancenschulen: Mehr Infos